PresseKat - Energieeinsparverordnung erfordert Dämmung von Dachgeschossen

Energieeinsparverordnung erfordert Dämmung von Dachgeschossen

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In vielen älteren Häusern sind weder die Dachböden noch die Keller gedämmt. Bis Ende des Jahres müssen die obersten Geschossdecken gedämmt werden, so schreibt es die Energieeinsparverordnung vor, die 2014 in Kraft trat.

(firmenpresse) - Bremen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 sieht vor, dass die zugänglichen Decken der obersten beheizten Etage einen Mindestwärmeschutz garantieren müssen. Von dieser Vorschrift nicht betroffen sind allerdings die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn sie das Haus oder eine der Wohnungen seit dem 1. Februar 2002 selbst nutzen. Im Falle eines Verkaufes ist dann allerdings der neue Eigentümer in der Pflicht. Es gibt eine weitere Ausnahme: Falls die Kosten für eine Dämmung von Decken oder Installationen nicht in angemessener Zeit durch die Einsparungen bei den Heizkosten erwirtschaftet werden können, muss nicht nachträglich gedämmt werden. Allerdings ist besonders die Dämmung der obersten Geschossdecke absolut sinnvoll, da über ein unzureichend gedämmtes Dach bis zu 30 Prozent der Wärme ungenutzt entweichen kann. Im Sommer heizt sich außerdem die Temperatur unter einem gut gedämmten Dach weniger auf. Da lohnt es sich schon, vor allem bei weiter steigenden Energiekosten, über eine Dämmung nachzudenken, auch wenn man gesetzlich dazu nicht verpflichtet ist.



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Datum: 13.10.2015 - 18:00 Uhr
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Freigabedatum: 12.10.2015
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