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Rubicon Minerals stellt zeitweise den Mahlbetrieb ein -- Untertage-Arbeiten werden während der Erstellung der Teststrossen fortgesetzt

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(firmenpresse) - (Mynewsdesk) TORONTO, ONTARIO -- (Marketwired) -- 10/05/15 -- Die Rubicon Minerals Corporation (TSX: RMX)(NYSE MKT: RBY) ("Rubicon" oder das "Unternehmen") wurde am 30. September 2015 vom Ministerium für Umwelt und Klimawandel ("MOECC") der kanadischen Provinz Ontario angewiesen, den Mahlbetrieb in seinem Phoenix-Goldprojekt (das "Projekt") vorübergehend einzustellen, um erhöhte Ammoniakwerte zu korrigieren sowie die Ableitung von ausreichend Wasser aus der Anlage zur Abraumaufbereitung ("TMF" - Tailings Management Facility) und die Erweiterung der TMF im Rahmen eines vorgegebenen Zeitplans umzusetzen. Die ursprüngliche Behördenanweisung ging am 8. September 2015 ein und forderte Rubicon auf, ein neues vorläufiges und ein permanentes System zur Ammoniakbehandlung für das Abwasser in der TMF in Auftrag zu geben und einen Teil des aufbereiteten Abwassers abzuleiten. Daneben wurde Rubicon angewiesen, weiteren Verpflichtungen im operativen Bereich und in der Berichterstattung nachzukommen, darunter der Bau von Erweiterungen bzw. Verbesserungen an der TMF. Die ursprüngliche Behördenanweisung wurde vom MOECC am 14., 18. und 30. September 2015 ergänzt, um dem Unternehmen ausreichend Zeit für die Erweiterung seiner Anlagen und die Ableitung aufbereiteten Abwassers zu geben.

Das Unternehmen hat bereits alternative Technologien zum Einsatz gebracht, um das Problem der Ammoniakwerte in der TMF zu beheben. Zudem konnte Rubicon auch bereits Fortschritte bei der Abwasseraufbereitung verzeichnen und ist sich sicher, den Mahlbetrieb zeitnah wieder aufnehmen zu können. Rubicon leitete am 30. September 2015 schon ein erstes Volumen aufbereiteten Abwassers ab.

Derzeit werden die Bauarbeiten, Untertage-Erschließung und Erstellung der Teststrossen zügig vorangetrieben.

"Die Firmenleitung und der Vorstand von Rubicon nehmen diese Sachverhalte sehr ernst und fühlen sich einem Firmenbetrieb unter Einhaltung der anspruchvollsten Umweltstandards verpflichtet", betonte Michael Winship, Interim-President und CEO von Rubicon. "Wir haben Fortschritte gemacht bei der Behandlung der hohen Ammoniakwerte im Abwasser und haben die zeitnahe Behebung dieser Probleme zu unserer Priorität gemacht. Die Untertage-Arbeiten werden indessen ohne Unterbrechung weitergeführt und wir hoffen, dass wir den Mahlbetrieb nach Erfüllung aller Auflagen des MOECC in Kürze wieder aufnehmen können."





Erste Anordnung - 8. September 2015

Am 8. September 2015 erteilte das MOECC eine sogenannte "Directors Order" an Rubicon (die "Anordnung vom 8. September 2015"), die folgende zentrale Anforderungen an Rubicon stellte:

Die Anordnung vom 8. September 2015 wurde zweimal geändert, um den Stichtag für den Beginn der Abwasserableitung gemäß Punkt 1 anzupassen.

Geänderte Fassung der Anordnung - 30. September 2015

Am 30. September 2015 wurde vom Direktor eine dritte Anweisung erteilt ("Geänderte Anweisung Nr. 3"), deren wichtigsten Bestimmungen die Anordnung vom 8. September 2015 wie folgt änderten:

Zusammenfassung: Auswirkungen der Anordnungen

Der Netto-Effekt dieser Anordnungen besteht darin, dass der Mahlbetrieb und die Weiterleitung von Abwasser aus der Mahlanlage zur TMF zeitweise eingestellt wird, bis ein provisorisches System zur Ammoniakbehandlung in Betrieb genommen wurde, sich als wirkungsvoll bewährt hat und die Anforderungen des MOECC zufriedenstellend erfüllt. Diese Maßnahme wird laut aktueller Einschätzung unserer technischen Berater zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen. Die technischen Berater des Unternehmens untersuchen auch die Wasserbilanz der TMF und es besteht die Möglichkeit, dass die erforderliche Ableitung von behandeltem Abwasser ein deutlich niedrigeres Volumen haben wird als die geschätzten 140.000 m3, da es - neben anderen Faktoren - in den letzten Monaten wenig geregnet hat. Das Unternehmen ist verpflichtet, die entsprechende Ableitung von behandeltem Abwasser bis spätestens zum 30. November 2015 vorzunehmen. Rubicon wird weitere aktualisierte Mitteilungen zum Fortschritt dieser Maßnahmen veröffentlichen.

Untertage-Arbeiten und Erstellung der Teststrosse werden ohne Unterbrechung fortgeführt.

Sämtlich Aktivitäten im Bereich Untertage-Erschließung, Bau und Erstellung von Teststrossen werden während der Unterbrechung des Mahlwerks fortgeführt. Mineralisiertes Material aus den Teststrossen wird übertage gelagert, bis der Mahlbetrieb wieder aufgenommen wird. Die Erschließungs- und Bauarbeiten untertage werden fortgesetzt und das Unternehmen wird in den kommenden Wochen aktualisierte Projektdaten vorlegen, die u.a. die Ergebnisse der Teststrossen enthalten.

RUBICON MINERALS CORPORATION

Michael Winship, Interim-President und Chief Executive Officer

Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen und weitere Warnhinweise

Zukunftsorientierte Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die als "zukunftsgerichtete Aussagen" und als "zukunftsgerichtete Informationen" (gemeinsam als "zukunftsgerichtete Aussagen" bezeichnet) im Sinne der Bestimmungen in den kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetzen gelten. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zählen unter anderem auch Aussagen über den Zeitplan für die Inbetriebnahme der Aufbereitungsanlage des Projekts, den Zeitplan für das Ableiten des behandelten Klärschlamms, den Zeitplan für den Bau des Nord-Ost-Dammes, die geschätzte Dauer der Unterbrechung des Mahlbetriebs, den Zeitplan für die Umsetzung von Maßnahmen zur Kontrolle der Abflussmenge und der Sicherstellung der Einhaltung des maximalen Betriebswasserspiegels für TMF, den Zeitplan für die Einreichung von Berichten, Studien und anderen Dokumenten beim MOECC, die erwartete Aufbereitungskapazität hinsichtlich des gelagerten und mineralisierten Materials, den erwarteten Zeitplan hinsichtlich der Veröffentlichung der abgeglichenen Ergebnisse der Teststrosse und sonstiger operativer Informationen.

Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den Meinungen und Einschätzungen der Geschäftsführung zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Sie stellen den aktuellen Wissensstand der Geschäftsführung dar und basieren auf Daten und Annahmen, die sie als vernünftig erachtet. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen unter anderem auf folgenden Annahmen: die Nachfrage nach Goldlagerstätten wird sich wie prognostiziert entwickeln, der Goldpreis bleibt auf einer Höhe, die eine Wirtschaftlichkeit des Phoenix-Goldprojekts gewährleistet; die Pläne zum Betrieb und Kapital werden nicht durch Probleme gestört, wie z.B. mechanische Ausfälle, Stromausfälle, Arbeitnehmerunruhen oder widrige Witterungsbedingungen; Rubicon hält seinen geschätzten Zeitplan für die Entwicklung des Phoenix-Goldprojekts ein; Rubicon wird weiterhin in der Lage sein, ausgebildetes Personal einzustellen und zu halten; die Schätzung zur Erzlagerstätte, die in der vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung ("PEA") mit Wirksamkeitsdatum vom 25. Juni 2013 offengelegt wurde (mit Ausgabedatum 28. Februar 2014), realisiert sich; und es treten keine wesentlichen unerwarteten Veränderungen bei den Energie- oder Versorgungskosten oder bei den in der PEA veröffentlichten Kapital- und Betriebskostenschätzungen für die Vorproduktionsphase auf.

Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und sonstige Faktoren, aufgrund derer die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Rubicon wesentlich von künftigen Ergebnissen, Leistungen und Erfolgen abweichen können, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder implizit ausgedrückt werden. Zu diesen Faktoren gehören u.a.: mögliche Abweichungen in der Mineralisierung, dem Erzgehalt, den Durchsatzraten oder den Abbauwerten; die tatsächlichen Ergebnisse der derzeitigen Explorationstätigkeiten; die tatsächlichen Ergebnisse von Sanierungsarbeiten; Schlussfolgerungen aus zukünftigen wirtschaftlichen Bewertungen und Studien; Änderungen der Projektparameter mit fortschreitender Verfeinerung der Pläne; Geräteausfälle oder Prozesse, die nicht wie erwartet funktionieren; Unfälle und andere Risiken der Bergbauindustrie; Verzögerungen und andere Risiken in Zusammenhang mit Bauvorhaben und dem operativen Betrieb; zeitliche Planung und Erhalt der behördlichen Genehmigungen; die Fähigkeit von Rubicon und anderen relevanten Parteien, die behördlichen Bestimmungen einzuhalten; die Verfügbarkeit von Finanzierungen für die geplanten Transaktionen und Programme sowie Betriebskapital zu annehmbaren Bedingungen; die Fähigkeit von Drittdienstleistern zur Bereitstellung von zeitgerechten Dienstleistungen zu annehmbaren Bedingungen; Marktlage sowie allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Faktoren.

Die PEA ist vorläufiger Natur, da sie Angaben zu vermuteten Mineralressourcen enthält, die aus geologischer Sicht als zu spekulativ gelten, um wirtschaftlich gesehen als Mineralreserven eingestuft werden zu können. Es besteht keine Sicherheit, dass die PEA realisiert wird. Mineralressourcen, bei denen es sich nicht um Mineralreserven handelt, besitzen keine nachgewiesene Wirtschaftlichkeit. Die Mengen und Erzgehalte der in der PEA angeführten vermuteten Ressourcen sind nicht zuverlässig. Die bisher durchgeführten Explorationen reichen nicht aus, um diese vermuteten Ressourcen als angedeutete oder gemessene Ressourcen zu definieren.

Beachten Sie bitte, dass bestimmte, in dieser Pressemitteilung angegebene Informationen ihrer Natur nach vorläufig sind. Es gibt keine Gewissheit, dass eine potenzielle Grube auch realisiert wird. Eine Entscheidung hinsichtlich des Minenbetriebs, die nicht auf einer Machbarkeitsstudie beruht, welche die wirtschaftliche und technische Machbarkeit des Projekts nachweist, bietet keine angemessene Darstellung der erhöhten Ungewissheit und der spezifischen Risiken, die mit einer derartigen Produktionsentscheidung einhergehen.

Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich auf das Datum dieser Pressemitteilung. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist Rubicon nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren - weder infolge von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder Ergebnissen noch aus anderen Gründen. Es besteht keine Gewissheit, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen vorausgesetzten abweichen können. Die Leser werden folglich dazu aufgefordert, zukunftsgerichtete Aussagen mit Vorsicht zu behandeln.

Warnhinweis an US-amerikanische Leser hinsichtlich Schätzungen von angedeuteten und vermuteten Ressourcen

In dieser Pressemitteilung werden die Begriffe "gemessene", "angedeutete" und "vermutete Mineralressourcen" verwendet. Das Unternehmen weist Investoren aus den USA darauf hin, dass diese Begriffe von den Canadian Securities Administrators anerkannt und verlangt werden, jedoch von der US-Börsenaufsicht SEC nicht anerkannt werden. Die Schätzungen zu "gemessenen", "angedeuteten" und "vermuteten" Mineralressourcen sind hinsichtlich ihrer Existenz und Wirtschaftlichkeit ihrer Erschließung mit größerer Unsicherheit behaftet als Schätzungen zu sicheren oder wahrscheinlichen Reserven. Die Schätzungen zu "vermuteten" Ressourcen sind hinsichtlich ihrer Existenz und Wirtschaftlichkeit ihrer Erschließung mit deutlich größerer Unsicherheit behaftet als Schätzungen zu anderen Ressourcenkategorien. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle oder ein Teil der "gemessenen", "vermuteten" oder "angedeuteten" Mineralressourcen in eine höhere Kategorie eingestuft werden können.

Gemäß den kanadischen Bestimmungen dürfen Schätzungen von "vermuteten Mineralressourcen" außer in wenigen Fällen, z.B. unter bestimmten Umständen in einer vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung, nicht die Grundlage von Machbarkeits- bzw. vorläufigen Machbarkeitsstudien oder anderen wirtschaftlichen Studien bilden. Die US-Börsenaufsicht SEC erlaubt es Emittenten normalerweise nur über Mineralisierungen zu berichten, die keine "Reserven" darstellen, wenn Tonnagen und Erzgehalte ohne Bezug auf Maßeinheiten angegeben werden. Nach den US-Standards kann eine Mineralisierung nicht als "Reserve" eingestuft werden, wenn nicht festgestellt wurde, dass die Mineralisierung zum Zeitpunkt der Reservenschätzung wirtschaftlich und rechtmäßig produziert oder abgebaut werden könnte. Investoren aus den USA werden darauf hingewiesen, dass nicht vorausgesetzt werden kann, dass "gemessene", "vermutete" oder "angedeutete" Ressourcen teilweise oder vollständig vorhanden sind und die wirtschaftlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für deren Abbau vorliegen. Die Informationen bezüglich Beschreibungen der Mineralisierungen und Ressourcen in diesem Dokument sind nicht unbedingt mit den Informationen vergleichbar, die US-Unternehmen gemäß den Berichts- und Offenlegungsanforderungen der SEC veröffentlichen.

Mineralressourcen

Mineralressourcen, bei denen es sich nicht um Mineralreserven handelt, besitzen keine nachgewiesene Wirtschaftlichkeit. Die Schätzung von Mineralressourcen kann durch Umwelteinflüsse, Genehmigungsverfahren, Gesetze, Ansprüche, Besteuerung, sozio-politische Einflüsse, Marktbedingungen oder andere Aspekte wesentlich beeinflusst werden. Die Mengen und Erzgehalte der in dieser Schätzung angeführten vermuteten Ressourcen sind nicht zuverlässig. Die bisher durchgeführten Explorationen reichen nicht aus, um diese vermuteten Ressourcen als angedeutete oder gemessene Ressourcen einzuordnen. Es kann nicht vorausgesetzt werden, dass die weitere Exploration eine Hochstufung der Ressourcen in die Kategorien "angedeutet" oder "gemessen" ermöglichen wird. Die Einbeziehung vermuteter Mineralressourcen ist geologisch betrachtet zu spekulativ, um diese Ressourcen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten und als Mineralreserven einstufen zu können. Die Angaben zu den Mineralressourcen in dieser Pressemitteilung beruhen auf den CIM-Standards.

Qualifizierte Personen

Der Inhalt dieser Pressemitteilung wurde von Bill Shand (P.Eng.), Vice President für operativen Betrieb, und Howard Bird (B.Sc., Hons., P.Geo.), Vice President für Exploration, durchgelesen und genehmigt. Beide sind qualifizierte Personen gemäß NI 43-101.

Kontakt:
Rubicon Minerals Corporation
Allan Candelario
Vice President, Investorbeziehungen
+1 (416) 766-2804
ir(at)rubiconminerals.com
www.rubiconminerals.com

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