PresseKat - "Terrorgefahr: Urlaub stornieren?" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservic

"Terrorgefahr: Urlaub stornieren?" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

ID: 1233980

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

(firmenpresse) - Lena S. aus Kassel:
Schon vor einem halben Jahr haben wir unseren Jahresurlaub gebucht: Zwei Wochen Tunesien. Nach dem Anschlag auf ein Hotel in Sousse möchten wir aber nicht mehr in dieses Land. Können wir den Urlaub jetzt ohne große Kosten stornieren?

Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Umweltkatastrophen und Terroranschläge werfen immer häufiger die Frage auf, ob Urlauber ihre geplante Reise stornieren können. Grundsätzlich ist dies bei jeder Pauschalreise möglich - aber nur gegen saftige Stornogebühren. Deren Höhe steigt, je näher der Termin der Reise rückt. Anders ist es jedoch, wenn höhere Gewalt im Spiel ist. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, unabwendbares Ereignis, das nicht mit dem Betrieb des Reiseveranstalters zusammenhängt. Sie muss den Zweck der Reise ernsthaft gefährden und darf bei der Buchung nicht vorhersehbar gewesen sein. Der Reisende hat in diesem Fall ein gesetzliches Kündigungsrecht aus § 651j des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Rechtsprechung erkennt höhere Gewalt meist an, wenn das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de) für ein Land eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Zwar ist dies keine unbedingte Voraussetzung; ohne die Reisewarnung ist aber das Risiko eines Rechtsstreits höher. Einzelne Terroranschläge sehen die Gerichte nicht immer als höhere Gewalt an. Oft ermöglichen die Veranstalter in solchen Fällen aber aus Kulanz Umbuchungen. Das Auswärtige Amt hat derzeit keine generelle Reisewarnung für Tunesien herausgegeben.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.190



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Datum: 03.07.2015 - 12:10 Uhr
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