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Erklärung des Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe zum Internationalen Tag des Folteropfers

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Erklärung des Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe zum Internationalen Tag des Folteropfers

(pressrelations) -
Zum Internationalen Tag des Folteropfers erklärte Christoph Strässer, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, heute (26.06.):

"Meist unbemerkt von den Augen der Weltöffentlichkeit werden tagtäglich unzählige Menschen auf der Welt Opfer von Folter. Folter ist keine Ausnahmeerscheinung, sondern weitverbreitet und wird in vielen Ländern routinemäßig und zum Teil sogar systematisch angewandt.

Gefoltert wird nicht nur in Polizeigewahrsam oder in Gefängnissen, zum Beispiel um Geständnisse zu erpressen. Wenn Patienten in medizinischen oder psychiatrischen Einrichtungen auf unzureichender Grundlage für unzurechnungsfähig erklärt und gegen ihren Willen und unter Anwendung von Zwang behandelt oder "ruhig gestellt" werden, kann es sich ebenfalls um Folter oder folterähnliche Praktiken handeln. Folteropfer gibt es daher in vielen Ländern der Welt auch in Krankenhäusern oder in der Psychiatrie und sogar in Flüchtlingsunterkünften, Alten- oder Kinderheimen. Dies gilt nicht nur für Diktaturen oder Entwicklungsländer, sondern zum Teil auch für demokratische und entwickelte Staaten.

Die internationale Gemeinschaft muss noch große Anstrengungen unternehmen, um Folter in all ihren Ausprägungen auszumerzen. Ein wichtiger Schritt hierzu wäre, dass endlich alle Staaten die UN-Konvention gegen Folter und ihr Zusatzprotokoll ratifizieren und umsetzen. Wichtig ist insbesondere auch, dass Folteropfer umfassend betreut und unterstützt werden. Dazu gehört auch eine konsequente strafrechtliche Verfolgung der Täter."

Folter ist völkerrechtlich ohne Einschränkungen verboten. Gemäß der UN-Antifolterkonvention von 1984 gilt als Folter jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind. Der Begriff der Folter beschränkt sich nicht nur auf körperliche Gewaltanwendung, viel mehr kann auch die vorsätzliche Zufügung psychischer Gewalt Folter darstellen, wenn ein gewisser Schweregrad erreicht wird. Dies kann im Einzelfall z.B. bei Schlafentzug, Gewaltandrohung oder langanhalte nder Isolationshaft der Fall sein.





Deutschland hat die Antifolterkonvention und das dazugehörige Zusatzprotokoll ratifiziert und ist einer der wichtigsten Geber für den UN-Fonds zur Unterstützung von Folteropfern. Das Auswärtige Amt fördert jährlich weltweit verschiedene Projekte zur Bekämpfung von Folter. So unterstützt das Auswärtige Amt zum Beispiel die Arbeit des deutschen Mitglieds im UN-Unterausschuss zur Prävention von Folter, Margarete Osterfeld. Sie setzt sich als Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie insbesondere dafür ein, die Folterprävention in psychiatrischen Kliniken und Heimen als Orten der Freiheitsentziehung zu stärken.

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Datum: 26.06.2015 - 10:15 Uhr
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