PresseKat - "Führerscheinentzug wegen wiederholtem Falschparken?" - Verbraucherfrage der Woche des D.

"Führerscheinentzug wegen wiederholtem Falschparken?" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice.

ID: 1229907

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

(firmenpresse) - Manfred G. aus Hannover:
In meiner Straße sind selten Parkplätze frei. Jetzt wird auch noch überall gebaut. Ich parke deshalb oft im Halteverbot. Kann ich den Führerschein verlieren, wenn mich die Politessen öfter erwischen?

Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Das Parken im Halteverbot hat in der Regel Verwarnungs- oder Bußgelder zur Folge. Riskanter wird es, wenn das Fahrzeug - etwa durch Parken in einer Kurve - ein Rettungsfahrzeug behindert. Hier drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Sind acht Punkte erreicht, ist die Fahrerlaubnis weg. Der Betroffene muss den Führerschein neu beantragen. Bei einer extremen Häufung von Parkverstößen kann die Behörde eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) anordnen. Verweigert sich der Fahrer oder besteht den Test nicht, ist er seinen Führerschein wegen mangelnder Fahreignung los. Eine feste Anzahl von Verstößen gibt es dabei nicht. Die Gerichte haben einen Fahrerlaubnisentzug bei 127 Verstößen in unter zwei Jahren und 300 Verstößen in drei Jahren bestätigt. Das Verwaltungsgericht Saarlouis hielt 118 Verstöße in viereinhalb Jahren für ausreichend.
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 25.06.2015 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:

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