PresseKat - AnaCredit wird konkret – Aktuelle Informationen zum Analytical Credit Dataset

AnaCredit wird konkret – Aktuelle Informationen zum Analytical Credit Dataset

ID: 1220823

(firmenpresse) - Mit Beschluss vom 24. Februar 2014 hat die EZB festgelegt, welche Vorbereitungsmaßnahmen für eine granulare Kreditdatenbank (Analytical Credit Dataset, kurz: AnaCredit) im Euroraum getroffen werden sollen. Ziel ist die stufenweise Erhebung harmonisierter und sehr granularer Daten über Art, Höhe, Laufzeit und Schuldner, der von Kreditinstituten vergebenen Kredite. Darauf aufbauend ist eine gemeinsame europäische Kreditdatenbank zu entwickeln, die von den Mitgliedern des Eurosystems genutzt wird und die granulare Kreditdaten für alle Mitgliedsstaaten enthält.

Aus der vorgesehenen Erhebungsmethodik auf Einzelkreditebene ("Loan-by-Loan") ergibt sich eine neue Komplexität und Granularität, die bisher außerhalb der Wertpapierdatenbanken im Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) noch nicht vorkommt. Die harmonisierten Kreditdaten haben für die Aufgabenstellungen des ESZB eine zunehmende Bedeutung. Die Schließung der Datenlücken wird sowohl Auswirkungen auf die Geldpolitik, die Sicherung der Finanzstabilität als auch auf die Identifizierung von aufsichtsrechtlichen Risiken haben.

In einem aktuellen Brief zum Entwicklungsstand des Projekts vom 21. April 2015 teilt die EZB mit, dass sich der Verordnungsentwurf noch in der Abstimmung befindet und die finale AnaCredit-Verordnung im Spätsommer 2015 verabschiedet werden soll. Die nationale Umsetzung erfolgt dann im Rahmen einer ergänzenden Bundesbankverordnung basierend auf dem § 18 Bundesbankgesetzt. Auf Basis des aktuellen Zeitplans geht die Bundesbank davon aus, dass die Erst-Meldung zu AnaCredit nicht, wie ursprünglich von der EZB geplant, Ende 2016, sondern voraussichtlich erst Ende 2017 erfolgen wird. Es ist eine vierteljährliche Berichtsfrequenz geplant. Meldepflichtig sind zunächst Kreditinstitute, eine spätere Ausweitung auf den gesamten finanziellen Sektor ist nach weiteren Kosten-/Nutzenanalysen durchaus möglich.

Die Deutsche Bundesbank hat, um bereits frühzeitig über die Auswirkungen der neuen Verordnung und den damit verbundenen Auslegungs- und Implementierungsfragen zu informieren, einen gesonderten Bereich auf ihrer Internetseite eingerichtet.





Stufenplan:
Die Einführung der zusätzlichen Meldeanforderungen ist in mehreren Schritten vorgesehen – nachstehend finden die aktuellen Veröffentlichungen Betrachtung. Die Meldungen umfassen Kredite, Derivate und außerbilanzielle Positionen auf Kreditnehmerebene.

Stufe 1: Ende 2017 Meldung von Daten zu Krediten gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und dem öffentlichen Sektor ab einer Meldeschwelle von voraussichtlich 50.000 € auf Einzelkreditebene.

Stufe 2: Mitte 2019 erwartete Reduzierung der Meldeschwelle auf voraussichtlich 25.000 € sowie ergänzende Meldung von Krediten gegenüber natürlichen Personen und Immobilienfinanzierungen.

Referenzberichtsschema:
Das Referenzberichtsschema basiert auf einem Loan-by-Loan-Ansatz (Einzelkreditnehmerbasis). Der genaue Umfang und die Granularität der Daten ist noch nicht festgelegt. Die EZB behält sich darüber hinaus eine weitere schrittweise Ausdehnung des Meldeumfangs vor.

Im Rahmen der nationalen Umsetzung obliegt es den nationalen Aufsichtsbehörden auch eigene Attribute zu ergänzen. Es wird erwartet, dass die nationale Millionenkreditmeldung hier integriert wird. Im Hinblick auf die Anforderungen durch AnaCredit haben die deutschen Aufsichtsbehörden als auch der Gesetzgeber die für 2015 ursprünglich vorgesehene Modifizierung im Millionenkreditmeldewesen zunächst für zwei Kalenderjahre verschoben.

Erwartet werden ca. 100 Datenattribute, die in nachfolgende vier Teilbereiche gruppiert werden:

1. Attribute des Kreditgebers -> bspw. Kennung
2. Attribute des Kreditnehmers -> bspw. Kennung, Wohnsitzland, Größenklasse
3. Variablen der Kreditdaten -> bspw. Laufzeiten, Besicherung, Währung
4. Messgröße der Kreditdaten -> bspw. Kreditlinien, Rückstände, Ausfallwahrscheinlichkeiten

Herausforderungen für die berichtspflichtigen Institute
Die mit AnaCredit verbundenen Meldeanforderungen werden für die berichtspflichtigen Institute als auch für die involvierten Rechenzentren mit hohen Implementierungs- und laufenden Kosten verbunden sein. Die Herausforderung liegt darin, die notwendigen Meldedaten aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen und IT-Systemen (bspw. Rechnungswesen, Bilanzierung, Meldewesen und Risikomanagement) zusammenzuführen und die erforderliche Qualität auf einer hohen granularen Ebene zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang sind die Datenhaushalte um spezifische Datenfelder zu ergänzen, die bisher von den nationalen Instituten nicht erhoben wurden. Hier ist mit einem erheblichen manuellen Aufwand im Rahmen der Datenerfassung, auf Einzelkreditebene, zu rechnen. Darüber hinaus müssen alle bisher bestehenden Meldungen additiv erstellt werden.

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Datum: 04.06.2015 - 16:29 Uhr
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Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 04.06.2015

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