PresseKat - Umgangsformen in der Fastenzeit

Umgangsformen in der Fastenzeit

ID: 1174441

Was heisst "Fasten" für das Miteinander ?
Ist zum Beispiel bei Essens-Einladungen eine Absage notwendig?

(firmenpresse) - Basierend auf der Pressemitteilung des Arbeitskreis Umgangsformen International AUI zu den Umgangsformen in der Fastenzeit:

Unabhängig von den althergebrachten kirchlichen Fastengeboten haben viel Menschen in den letzten Jahren den Begriff "fasten" für sich mit Leben gefüllt.
Und manche bezeichnen mittlerweile jegliche Art von Verzicht als "fasten", etwa eine Zeit lang ohne Internet oder Smartphone auszukommen. Andere verkneifen sich Alkohol, das Rauchen, Eis oder Schokolade, wieder andere lassen den Fernseher ausgeschaltet.

In solchen Fällen wirft eine Einladung zum Essen während der 40tägigen Fastenzeit vor Ostern oder der Fastenzeit anderer Religionen oder Kulturen keine Fragen nach einer eventuell notwendigen Absage auf.

Verlangt sich hingegen jemand strenges Fasten ab oder ist beim Heilfasten, ist das anders.
Oft kommen dann Bedenken auf, ob es nicht unhöflich sei, dann eine Einladung anzunehmen und wenig oder gar nichts zu essen.

Ohne vorherige "Vorwarnung" wäre es das in der Tat. Denn es könnte die Gastgebenden gehörig unter Druck setzen, falls sie von den Einschränkungen beim Essen erst erfahren, wenn bereits alle Gäste am Tisch sitzen.

Eine Einladung deswegen abzusagen, ist jedoch nicht zwingend notwendig.
Wer dies dennoch möchte, verhält sich zuvorkommend, den Grund dafür anzugeben, um Missverständnisse zu vermeiden.

Andernfalls gehört es zu den Umgangsformen in der Fastenzeit, frühzeitig darauf hinzuweisen, dass bestimmte Speisen wegen des Fastens nicht gegessen werden können. Am besten direkt nach Erhalt einer schriftlichen Einladung beziehungsweise bei einer mündlichen sofort, wenn sie ausgesprochen wird. So haben die Einladenden genügend Zeit, sich darauf einzustellen und gegebenenfalls ihr Speisenangebot zu ändern.

Generell ist meine Empfehlung, nicht nur im Rahmen derUmgangsformen in der
Fastenzeit:

Wenn Sie aus persönlichen, religiösen, kulturellen oder medizinischen Gründen bestimmt Speisen nicht essen (möchten), weisen Sie Gastgebende darauf hin. So vermeiden Sie Missverständnisse und Verstimmung. Denn es wäre beispielsweise sehr unhöflich, wenn die Einladenden sich beim Kochen viel Mühe gegeben haben, um dann zu erfahren, dass Sie etwas nicht essen (oder gar fasten).







Link zum Artikel: http://erster-eindruck.eu/umgangsformen-fastenzeit/

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Datum: 18.02.2015 - 10:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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