PresseKat - Menschenrechtsbeauftragter Strässer zum internationalen Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten

Menschenrechtsbeauftragter Strässer zum internationalen Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten

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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zum internationalen Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten

(pressrelations) -
Anlässlich des internationalen Tages gegen den Einsatz von Kindersoldaten am 12. Februar erklärt der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (11.02.):

Schulen und Bildung sind unerlässliche Voraussetzungen für die Zukunft unserer Gesellschaft. Deshalb hat Deutschland 2011 den Schutz von Schulen im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gestärkt. Insbesondere profitieren dabei Mädchen. In vielen aufstrebenden Gesellschaften sind sie der Schlüssel für den Erfolg. Daher stelle ich mit großer Erschütterung fest: Schulen, Lehrkräfte und Schüler werden immer öfter und immer gezielter angegriffen. Besonders Mädchen soll so eine Bildung verwehrt werden: eine perfide und menschenverachtende Praxis. Wir sehen dies weltweit, nicht nur in Nigeria oder Pakistan, sondern auch in Syrien, Somalia, Thailand und Irak. Wo Bildung in Gefahr ist, sind andere Verbrechen gegen Kinder nicht weit entfernt. Während meiner Reisen höre ich zu oft von Tötung, Verstümmelung und sexueller Gewalt.

Daher sage ich solchen Tätern heute: Wir vergessen Eure Schandtaten nicht. Die Farbe, die ich am "Red Hand Day" an meinen Händen trage, ist abwaschbar. Aber das Blut auf den Händen der Täter klebt und bleibt. Die Bundesregierung wird sich deswegen weiterhin dafür einsetzen, dass Täter bestraft werden. Das tun wir nicht nur in den Vereinten Nationen, sondern auch durch Förderung der Zivilgesellschaft. Es darf keine Straflosigkeit geben.

Hintergrund:
Weltweit sind Millionen von Kindern von Konflikten betroffen. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat deshalb eine Sonderbeauftragte für Kinder und bewaffnete Konflikte benannt. Sie setzt sich unter anderem dafür ein, dass keine staatlichen Streitkräfte Kinder rekrutieren. Für dieses Vergehen finden sich noch sieben Länder auf einer "schwarzen Liste" der Vereinten Nationen. Andere Konfliktparteien werden erfasst, wenn sie Kinder töten, verstümmeln, sexuelle Gewalt nutzen oder Schulen und Krankenhäuser angreifen. Dass Schulen und Krankenhäuser gesondert genannt werden, geht auf eine deutsche Initiative während der Mitgliedschaft Deutschlands im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (2011-2012) zurück.





Das Auswärtige Amt hat zusammen mit der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) zuletzt im Januar 2015 eine internationale Konferenz zum Thema ausgerichtet und fördert ebenfalls zivilgesellschaftliche Organisationen in dem Bereich. Ferner ergänzt ein Zusatzprotokoll das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes. Bisher haben es 159 Staaten ratifiziert. Im Übereinkommen ist unter anderem vereinbart, dass Kinder unter 18 Jahren nicht zwangsweise zum Dienst an der Waffe eingezogen werden können. Deutschland hat das Fakultativprotokoll bereits 2004 ratifiziert und setzt sich seitdem mit Nachdruck für die Umsetzung ein.

Der im Februar erschienene Bericht der Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen an den Menschenrechtsrat (A/HRC/28/54) kann im Internet abgerufen werden:

http://www.ohchr.org
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Datum: 11.02.2015 - 18:15 Uhr
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