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EEG ist mit europäischem Recht vereinbar

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EEG ist mit europäischem Recht vereinbar

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Die Europäische Kommission hat heute verkündet, ein förmliches Hauptprüfverfahren zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu eröffnen. Der offizielle Beschluss wird Deutschland in Kürze zugestellt.

Aus Sicht der Bundesregierung stellen die EEG-Förderung und die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen keine Beihilfen dar und sind mit EU-Recht vereinbar. Dies wird die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene deutlich machen. Die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und EU-Industrie ist ein zentrales wirtschaftspolitisches Ziel Deutschlands und der EU. Stromintensive Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze sowie geschlossene Wertschöpfungsketten sollen in Deutschland und der EU erhalten bleiben.

Die Bundesregierung hat bereits mehrfach klargestellt, dass eine zügige Reform des EEG inklusive der so genannten "Besonderen Ausgleichsregelung", also der Entlastungen für stromintensive Betriebe, ein zentrales Projekt in der neuen Legislaturperiode sein wird. Dieses Vorhaben ist auch im Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung festgeschrieben. Vor diesem Hintergrund befindet sich die Bundesregierung bereits in einem intensiven und sehr konstruktiven Dialog mit der Kommission über die künftige Ausgestaltung des EEG und der Besonderen Ausgleichsregelung.

Das Vorgehen der Kommission entspricht dem üblichen Verfahren, um bei komplexen Sachverhalten und Rechtsfragen vertieft und ergebnisoffen zu untersuchen, ob eine Beihilfe vorliegt. Die Bundesregierung wird den Beschluss sorgfältig prüfen, sobald er vorliegt, und hierzu binnen Monatsfrist Stellung nehmen.


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Datum: 14.12.2014 - 12:15 Uhr
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