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Europäische IT-Teams nicht auf Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) vorbereitet - schwierige Compliance-Prüfungen drohen

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(firmenpresse) - Erschreckend geringe Kenntnis des Entwurfs der Europäischen Kommission zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Datenschutzes in 28 EU-Staaten, der für Ende 2014/Anfang 2015 geplant ist

München, 13 November 2014 - Ipswitch™ veröffentlicht die Ergebnisse einer europäischen Online-Umfrage*, in der IT-Profis zu Gesetzesänderungen und Compliance-Problemen 2015 befragt wurden.

Die Ergebnisse offenbaren eine erschreckende Unkenntnis und fehlende Vorbereitung auf die geplante EU-weite Datenschutz-Grundverordnung. Die Verordnung soll Ende 2014 bzw. Anfang 2015 in Kraft treten und den Datenschutz in 28 EU-Staaten vereinheitlichen und vereinfachen. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht die strikte Einhaltung der Datenschutzbestimmungen vor, wobei Verletzungen mit bis zu 100 Millionen Euro oder bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens geahndet werden können.

Compliance-Probleme drohen
Die Ipswitch-Umfrage hat gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Befragten (56 Prozent) nicht wusste, was wofür die Abkürzung GDPR steht. Mehr als die Hälfte der Befragten (52 %) gab außerdem zu, nicht auf die Datenschutz-Grundverordnung vorbereitet zu sein, und mehr als ein Drittel (35 %) gab an, nicht zu wissen, ob die IT-Richtlinien und ‑Prozesse den neuen Vorgaben entsprechen. Nur 12 Prozent fühlten sich gut auf die Änderungen vorbereitet.

Außerdem wussten 64 Prozent der Befragten nicht, wann die Verordnung in Kraft tritt. Nur 14 Prozent konnten korrekt angeben, dass die Datenschutz-Grundverordnung Ende 2014/Anfang 2015 in Kraft tritt.

Vorbereitung auf die Datenschutz-Grundverordnung hat nur für 13 % der Befragten Priorität
Trotz der mangelnden Kenntnis der neuen Verordnung gaben nur 13 Prozent der Befragten auf die Frage nach ihren Prioritäten für 2015 an, mehr Zeit mit dem Studium und der Vorbereitung auf Gesetzesänderungen und neue Vorschriften verbringen zu wollen. Ein Viertel (26 %) gab an, der Überprüfung und Verschärfung der Sicherheitsrichtlinien mehr Zeit widmen zu wollen, ein weiteres Viertel (26 %) gab an, weniger Zeit in die manuelle Erstellung von Berichten und in Audits investieren zu wollen.





Die Studie enthüllte nicht nur die fehlende Vorbereitung der IT-Profis, sondern auch, dass nur wenig darüber nachgedacht wurde, ob die Cloud-Dienstanbieter (CDA) des Unternehmens ausreichend vorbereitet sind. Obwohl 79 Prozent der Befragten die Dienste eines CDA nutzen, gaben nur sechs Prozent an, dass sie daran gedacht hatten, den CDA zu fragen, ob er auf die Datenschutz-Grundverordnung vorbereitet ist.

Insgesamt war das Problembewusstsein bei IT-Profis aus Deutschland am größten - hier konnte fast die Hälfte (49 %) die Abkürzung „GDPR" korrekt entschlüsseln. Nur einem Viertel (26 %) der Befragten aus Großbritannien und nur knapp mehr als einem Drittel (36 %) der Befragten aus Frankreich gelang dies. Auch was die Vorbereitung auf die Änderung angeht, führten die deutschen Befragten - fast ein Fünftel (17 %) war zuversichtlich, dass sie auf das Inkrafttreten der Verordnung vorbereitet sind.

Die Briten traten als diejenigen heraus, bei denen die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist, empfindliche persönliche Daten in der Cloud zu speichern. Sie waren die Nation mit der größten Sorge um die Sicherheit von in der Cloud gespeicherten Nacktfotos. Sieben Prozent der britischen IT-Profis gaben an, um Sicherheit von „Bildern persönlicher Natur" besorgt zu sein, während nur drei Prozent der französischen und nur zwei Prozent der deutschen IT-Profis angaben, schlaflose Nächte wegen der Sicherheit von Nacktfotos in der Cloud zu verbringen.

Wichtige Ergebnisse der Umfrage aus Deutschland

Einsichten in GDPR-Kenntnis
46 Prozent gaben zu, nicht zu wissen, wofür die Abkürzung „GDPR" steht
54 Prozent gaben an, nicht zu wissen, wann GDPR in Kraft treten soll
nur 44 Prozent der Befragten waren ihrer Meinung nach auf GDPR vorbereitet
86 Prozent der IT-Profis nutzen die Dienste von Cloud-Dienstanbieter
nur sechs Prozent der IT-Profis haben ihren Cloud-Dienstanbieter gefragt, ob er auf GDPR vorbereitet ist
Vorsätze für 2015
48 Prozent der IT-Profis möchten mehr Zeit mit der Planung und weniger Zeit mit der Problembehebung verbringen
24 Prozent möchten mehr Zeit mit der Überprüfung und Verschärfung ihrer Sicherheitsrichtlinien verbringen
29 Prozent möchten weniger Zeit mit der manuellen Erstellung von Berichten und Audits verbringen
14 Prozent möchten mehr Zeit mit dem Studium und der Vorbereitung auf Gesetzesänderungen und deren Einhaltung verbringen
Zwei Prozent möchten weniger Zeit mit Sorgen um die Sicherheit ihrer persönlichen, in der Cloud gespeicherten Nacktfotos verbringen
Alessandro Porro, Vizepräsident für International Sales bei Ipswitch, sagte dazu: „Die Datenschutz-Grundverordnung enthält die Verpflichtung, persönliche Daten im gesamten internationalen Unternehmen zu schützen. IT-Profis müssen ihre Datenverarbeitungsrichtlinien und ‑prozesse jetzt überprüfen und aktualisieren, bevor die Verordnung in Kraft tritt."

Das MFT-System MOVEit™ von Ipswitch unterstützt IT-Teams bei der Einhaltung der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung folgendermaßen:

Schutz von personenbezogenen Daten

Unterstützung für sichere Übertragungsprotokolle gemäß offenen Standards
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, garantierte Zustellung und Nachweisbarkeit
Automatisierte Dateiverwaltungsrichtlinien
Verwaltung von personenbezogenen Daten

Automatischer Dateiaustausch
Verwalteter Ad-hoc-Austausch
Richtlinienbasierter Dateizugriff und Schutz vor Datenverlusten
Verwaltung der Systemauslastung

Hohe Verfügbarkeit und Notfallwiederherstellung
Überwachung und Berichterstellung für Audits und Forensik
Bereitstellung und Verwaltung für Geschäftspartner
* Bei der Ipswitch-Online-Umfrage wurden im Oktober 2014 insgesamt 316 IT-Profis befragt. 104 Befragte kamen aus Großbritannien, 101 aus Frankreich und 111 aus Deutschland.

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Datum: 13.11.2014 - 15:46 Uhr
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