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Rauchmelder – Frist der Nachrüstpflicht endet bald

ID: 1134829

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an

(firmenpresse) - 13.11.2014. Mittlerweile haben sich Rauchmelder als Lebensretter erwiesen. In den meisten Bundesländern ist ein Rauchmelder bereits in Neu- und Umbauten Pflicht. Für Altbauten gibt es eine Nachrüstpflicht, deren Frist bald endet, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

In den meisten Bundesländern sind Rauchmelder in Neu- und Umbauten bereits Pflicht. Für Altbauten gilt eine unterschiedliche Nachrüstpflicht innerhalb bestimmter Fristen für die einzelnen Bundesländer. Die Übergangsfrist für den Einbau eines Rauchmelders endet für die Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen zum 31.12.2014.

Für welche Bundesländer eine Nachrüstpflicht für Rauchmelder besteht und wann diese endet, welche Rauchmelder empfehlenswert sind und weitere Tipps zum Thema „Rauchmelder“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.



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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



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GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
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Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
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GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
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Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
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Datum: 13.11.2014 - 11:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.11.2014

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