PresseKat - Urteil zur Beamten-Beihilfe: Leistungskürzung im PKV-Basistarif unzulässig

Urteil zur Beamten-Beihilfe: Leistungskürzung im PKV-Basistarif unzulässig

ID: 1054989

1A Verbraucherportal weist auf aktuelles Urteil hin, das die Rechte von Beamten in der privaten Krankenversicherung stärkt.

(PresseBox) - Wie das Bundesverwaltungsgericht kürzlich urteilte (Az. BVerwG 5 C 16.13; BVerwG 5 C 40.13), ist die Reduzierung der Beihilfe für Beamte, die in einem PKV-Basistarif versichert sind, nicht zulässig. Begründet wurde diese Entscheidung mit dem "verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz", den das Gericht bei zwei klagenden Beamten im Ruhestand nicht mehr gewahrt sah.
Die passende Krankenversicherung für Beamte
Weitere Details zu diesem Urteil sowie umfassende weiterführende Informationen zum Thema Krankenversicherung für Beamte hat das 1A Verbraucherportal unter http://www.1a.net/versicherung/krankenversicherung/beamte zusammengestellt. Dazu gehören Wissenswertes und Tipps unter anderem zu folgenden Themen:
- Passende Krankenversicherung für Beamte
- Regelung zur Beihilfe durch den Dienstherren
- Besonderheiten in der PKV
- Abrechnungsverfahren der Beihilfe
- Beihilfe für Kinder und Ehepartner
- PKV-Quotentarif - Bedarfsgerechte Angebote für Beamte
- Heilfürsorge als weiteres Fürsorgeprinzip im öffentlichen Dienst
Beihilfe-Kürzung stellt verfassungsrechtlichen Verstoß dar
Den im Basistarif versicherten Klägern waren ärztliche Leistungen in Rechnung gestellt worden, die mit dem 2,3-fachen des Gebührensatzes laut Gebührenordnung abgerechnet worden waren - wie üblich im Regeltarif. Die Beihilfestelle hatte jedoch im Zuge der beantragten Kostenübernahme eine Kürzung vorgenommen, indem sie einen geringerer Erhöhungssatz ansetzte. Sie berief sich dabei auf die Beihilfeverordnung des Landes Berlin und des Bundes, welche für den geringeren Leistungsumfang im Basistarif einen geringeren Erhöhungssatz vom 1,1- bis 1,8-fachen veranschlagt. Das Bundesverwaltungsgericht sah hier einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz als gegeben an und urteilte zu Gunsten der Kläger.





Das 1A Verbraucherportal hat sich im Bereich Krankenversicherung auf gesetzliche Krankenkassen und die private Krankenversicherung spezialisiert. Über zwei Millionen Besucher informieren sich bei www.1a.net jährlich in tagesaktuellen Nachrichten, Ratgebern und informativen Fachbeiträgen über die Krankenversicherung in Deutschland. In verschiedenen Themenspezials stellt die Redaktion Hintergrundinformationen, Tipps und Checklisten zusammen, z.B. zum Zusatzbeitrag, zur Beitragserhöhung der Krankenversicherung oder zur Krankenversicherung für Selbständige und Gründer.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das 1A Verbraucherportal hat sich im Bereich Krankenversicherung auf gesetzliche Krankenkassen und die private Krankenversicherung spezialisiert. Über zwei Millionen Besucher informieren sich bei www.1a.net jährlich in tagesaktuellen Nachrichten, Ratgebern und informativen Fachbeiträgen über die Krankenversicherung in Deutschland. In verschiedenen Themenspezials stellt die Redaktion Hintergrundinformationen, Tipps und Checklisten zusammen, z.B. zum Zusatzbeitrag, zur Beitragserhöhung der Krankenversicherung oder zur Krankenversicherung für Selbständige und Gründer.



drucken  als PDF  an Freund senden  JPC Unternehmenskommunikation: Vertriebsförderung durch PR Container-Direktinvestments: Solvium Protect 4 nahezu ausplatziert
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 06.05.2014 - 10:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1054989
Anzahl Zeichen: 2768

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Rostock



Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Urteil zur Beamten-Beihilfe: Leistungskürzung im PKV-Basistarif unzulässig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

1A.NET - Das Verbraucherportal (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Versicherung während der Pflegezeit - Was ist zu beachten? ...

Zu Beginn des Jahres sind die Neuerungen in der Familienpflegezeit in Kraft getreten. Diese schufen einige Verbesserungen für pflegende Angehörige, sodass diese vielleicht häufiger die Pflege übernehmen. Für pflegende Angehörige stellt sich je ...

Mit der richtigen Ernährung sportliche Erfolge feiern ...

Sie sind leidenschaftlicher Sportler und möchten Ihre Leistung steigern? Oder sind Sie Neuling in Sachen Sport und wissen noch nicht so recht, was zu beachten ist? Wie Sie Ernährung und Sport erfolgreich in Einklang bringen, erfahren Sie beim 1A V ...

Alle Meldungen von 1A.NET - Das Verbraucherportal