PresseKat - IHK: Mindestlohn darf keine falschen Anreize für Jugendliche setzen

IHK: Mindestlohn darf keine falschen Anreize für Jugendliche setzen

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(PresseBox) - Die IHK Saarland appelliert eindringlich an die Bundesregierung, die Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn deutlich weiter zu fassen. Wenn die Bundesregierung schon in Kauf nimmt, dass zahlreiche Arbeitsplätze sich künftig nicht mehr rechnen werden, dann sollte sie wenigstens die Negativwirkungen auf ein Mindestmaß reduzieren. "Gerade für Jugendliche über 18 Jahre, die vor der Entscheidung stehen, eine Ausbildung zu beginnen oder gleich eine Arbeit aufzunehmen, setzt der Mindestlohn falsche Anreize. Das können wir uns angesichts des wachsenden Mangels an gut ausgebildeten Fachkräften nicht erlauben. Aus unserer Sicht sollte der Gesetzgeber die Altersgrenze von 18 auf 25 Jahre heraufsetzen." Mit diesen Worten mahnte IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch Nachbesserungen beim Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns an. Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass das Einstiegsalter von Auszubildenden im IHK-Bereich bei über 20 Jahren liegt und dass jeder Dritte, der eine Ausbildung beginnt, gar älter ist als 21 Jahre.
Nachbesserungsbedarf sieht Giersch auch bei Rentnern. "Es gibt zahlreiche Rentner, die sich zu ihrem Altersruhegeld noch etwas hinzuverdienen wollen. Wie Praktikanten, die sich in keinem klassischen Arbeitsverhältnis befinden, sollten auch sie vom Mindestlohn ausgenommen werden."
Grundsätzlich positiv wertete Giersch, dass die Bundesregierung jetzt doch noch Langzeitarbeitslose für eine Einarbeitungszeit von einem halben Jahr vom Mindestlohn ausnehmen will. "Das ist ein deutlicher Fortschritt. Denn Langzeitarbeitslose verfügen oftmals nur über eine geringe berufliche Qualifikation. Durch die Möglichkeit, zu Beginn der Beschäftigung vom Mindestlohn nach unten abzuweichen, bleiben ihre Arbeitsmarktchancen gewahrt", so Giersch. Wir sind aber sehr im Zweifel, ob der vorgesehene Zeitraum von einem halben Jahr dazu ausreicht. Gegebenenfalls muss auch hier noch einmal nachgebessert werden.





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Datum: 20.03.2014 - 12:36 Uhr
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