Firma: Verbraucherdienst e.V.
kts by pressekat.de -
21.01.2011 03:05 - In der Vergangenheit berichteten wir in der Sache NWO ausführlich. Dadurch wenden sich immer wieder Geschädigte oder anlegergeeignete Verbraucher an den Verbraucherdienst.
Diese aufmerksamen Konsumenten geben dem Verein oft entscheidende Hinweise dazu welche dubiosen Vermittler versuchen gutgläubigen Anleger Aktien der NWO zu vermitteln.
In diesem Zusammenhang wurden und werden Verbraucherdienst e.V. vermehrt Dossiers zur Verfügung gestellt aus denen hervorgeht, dass eine gewisse Beratergemeinschaft unter der Adresse Am Wehrhan 41 in 40211 Düsseldorf tätig ist. Man beschäftigt sich dort, wie den Dossiers ebenfalls zu entnehmen ist, mit Kapitalanlageberatung – insbesondere werden Aktien der NWO zum Kauf empfohlen. Verbraucherdienst e.V. suchte mittels persönlichen Telefonates das Gespräch mit dem ausgewiesenem Prokuristen Herrn U. P.
Beim Rufnummer des Verbraucherdienst e.V. unter der offiziell bekannt gegebenen Nummer des Unternehmen Beratergemeinschaft meldete sich eine weibliche Stimme mit - Zitat: „Beratergemeinschaft, … “
Verbraucherdient stellte sich vor und wurde auf Nachfrage mit dem Prokuristen Herrn U. P. verbunden.
Verbraucherdienst e.V. informierte Herrn U. P. über die Absicht des Vereins, einen Presseartikel zur Thematik Aktienvermittlung der NWO-Wertpapiere zu veröffentlichen.
In diesem Zusammenhang stellte Verbraucherdienst e.V. folgende Fragen:
Verbraucherdienst: „Herr P., ist Ihnen bekannt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Direktor Herrn M. B. bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf anhängig ist wegen Verdachts der Kursmanipulation?“
Herr U. P. : Keine Antwort …
Verbraucherdienst: „Warum weist das Anschreiben, welches durch Ihr Unternehmen Beratergemeinschaft an einem potenziellen Anleger versandt wurde, keine ordnungsgemäße Firmenbezeichnung/ Gesellschaftsform HRB aus?“
Herr P: „Das ist ein neues Unternehmen, ein Einzelgewerbe wurde beantragt bei der Stadt Düsseldorf.“
Verbraucherdienst: „Welches Gewerbe wurde genau beantragt, und liegt eine Gewerbeerlaubnis bereits vor?“
Herr P: Das Gewerbe wurde beantragt auf Vermittlung von Kapitalanlagen, ob bereits eine Genehmigung vorliegt für Kapitalanlageberatung, dazu kein Kommentar.“
Verbraucherdienst: „Herr P., wurde die Gewerbegenehmigung bereits erteilt?“
Herr P: „Kein Kommentar.“
Verbraucherdienst: „Herr P., in der Fußzeile Ihres Geschäftspapiers befindet sich nur die Bezeichnung Prokura mit Ihrem Namen: U.P. Gleichzeitig werden Sie als Prokurist auch als Kontoinhaber der Bankverbindung ausgewiesen.
Herr P : „Na und …?
Verbraucherdienst: „Verfügt die Beratergemeinschaft über eine Zulassung / Genehmigung um Kapitalanlagen vermitteln bzw. dahingehend beraten zu dürfen?“
Herr P: „Ein Einzelgewerbe wurde bei der Stadt Düsseldorf beantragt. Eine Genehmigung durch die Bafin liegt noch nicht vor….“
Verbraucherdienst: „Wodurch profitiert die Beratergemeinschaft bei Ihren Beratungen?“
Herr P: „Die Beratergemeinschaft empfiehlt verschiedenste Aktien, und profitiert aus den Gewinnen der Anleger.“
Verbraucherdienst: „Nochmalige Nachfrage … Sie führen Kapitalanlageberatung ohne eine Genehmigung der Bafin durch - und eine Gewerbeerlaubnis liegt zudem auch nicht vor?“
Herr P: „ES REICHT …!!“ - Das Gespräch wurde von Herrn P. unvermittelt beendet.
Potenzielle Anleger wurden seitens der Beratergemeinschaft, deren Berater die eMailadresse (…)@googlemail.com nutzt, mit Berichten motiviert, die Aktien der NWO zu zeichnen.
Dort wird berichtet das die NWO über ein Stammkapital von 2 Mio USD verfügt. Das Kapital ist auf 10 Mio. Aktien aufgeteilt. Für den Börsenverkehr sind 49 % freigegeben.
Es gibt 3 Großaktionäre, die operativ in das Geschäftsfeld eingebunden sind und auf Grund Ihres Lebenslaufes eine exzellente Marktkenntnis mitbringen.
In dem Artikel wird weiterhin über ein Projekt Otho Bank Field, Missippi, USA berichtet, das sehr lohnenswert sein soll. Auch die Partner Geologen und den Gutachter sollen nach eigenen Aussagen sehr erfahren sein. Quelle:
www.werteanalysen.de/Analysen/1/423.html
Verbraucherdienst e.V. meint dazu folgendes. Eine Inc. mit einem Stammkapital von 2 Mio. USD ist ein kleines Unternehmen. Das Stammkapital ist relativ gering, das Stammkapital muss auch nicht in bar hinterlegt worden. Die zur Verfügung stehenden Angaben sagen dementsprechend nichts über die tatsächliche Solvenz der NWO aus.
Auch der Bericht gibt keine aussagefähigen Wirtschaftszahlen zur wirtschaftlichen Einschätzung der NWO hervor. Gewinn- und Verlustrechnungen werden nicht publiziert.
Die drei Großaktionäre werden weder benannt, noch durch Referenzen über ihren fachlichen Background bestätigt.
Auch zu den Geologen und Gutachtern, die in dem Bericht erwähnt werden, sind keine Erfolgsquoten oder fachliche Historien ausgewiesen.
Gutachten von unabhängigen Instituten für die Projekte sind ebenfalls nicht vorhanden.
Trotzdem stellt man im Abschluss des Berichtes - unter Daten und Fakten - eine Renditeaussicht von über 25% p.a. durch individuelle Rückkaufsangebote in Aussicht.
Will man den vollmundigen Inhalten der im Internet zu findenden adhoc-Meldungen und Berichten folgen stellt sich die Frage, warum ein Unternehmen wie die NWO zur Vermarktung ihrer Wertpapiere sich Vermittler bedient, die keinerlei Zulassung nach gesetzlichen Vorgaben besitzen.
Es empfiehlt sich daher, dass sich Betroffene an den Verbraucherdienst e.V. – Stichwort „Interessengemeinschaft NWO“ - unter der Telefonnummer 0201-176790 wenden. Unterstützt wird die Interessengemeinschaft von kooperierenden Anwaltskanzleien.