Policen auf dem Pruefstand

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Bildunterschrift: AXA empfiehlt, den Versicherungsschutz mindestens einmal im Jahr zu ueberpruefen. - Copyright: © Foto: djd/AXA
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kts by pressekat.de - 02.02.2012 02:14 - (djd). Von der Haftpflicht- ueber die Hausrat- bis zur Risikolebensversicherung: Versicherungen begleiten oft ein Leben lang. Einmal abgeschlossen, verschwindet der Versicherungsschein bei vielen im Schrank und wird erst wieder herausgesucht, wenn ein Schadenfall eingetreten ist. Experten raten jedoch, mindestens einmal im Jahr seine Policen zu ueberpruefen. Denn wer aenderungen der Lebenssituation nicht mitteilt, gefaehrdet unter Umstaenden seinen Versicherungsschutz. Manchmal laesst sich durch das Anpassen von Versicherungsvertraegen auch Geld sparen.

Veraenderte Lebenssituation - veraenderter Absicherungsbedarf

Ob Umzug, Jobwechsel, Autokauf, Nachwuchs oder Ruhestand - in einem Jahr kann viel passieren. "Dass aenderungen der Lebenssituation zu einem neuen Absicherungsbedarf fuehren koennen, haben viele nicht im Blick", sagt Dr. Claus Hunold, Versicherungsexperte von Axa. Wer nicht selbst alle Unterlagen ueberpruefen moechte, sollte sich mit einem Versicherungsexperten zusammensetzen. Im persoenlichen Gespraech kann der Fachmann auf individuelle Feinheiten eingehen und helfen, offene Fragen zu klaeren und Luecken im Versicherungsschutz zu schliessen. Damit der Versicherungsschutz immer auf dem aktuellsten Stand ist, gehen manche Versicherungen auch aktiv auf ihre Kunden zu: "Wir schreiben unsere Kunden im Tarif BOXplus zum Beispiel einmal im Jahr an und erinnern sie an moegliche aenderungen. Kunden mit einer Riester-Rente erinnern wir an noch nicht beantragte Zulagen", so Hunold.

Ein Check der folgenden Versicherungen kann lohnenswert sein:

- Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Sie bietet Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und in den meisten Faellen auch Vermoegensschaeden, die man anderen zufuegt. Nur eine Police ist noetig, wenn zwei Lebenspartner zusammenziehen oder heiraten - das spart Geld. Der juengere Vertrag wird dabei in der Regel aufgehoben und der Partner in den anderen eingeschlossen. Wer eine aeltere Police hat, sollte pruefen, ob sie auch eine sogenannte Forderungsausfalldeckung beinhaltet. "Sie springt ein, wenn der Schadenverursacher keine eigene Haftpflichtversicherung hat und die finanziellen Mittel nicht aufbringen kann, um den Schaden zu begleichen", erlaeutert Hunold.

- Auch bei der Hausratversicherung gilt: Verfuegen zwei Lebenspartner ueber eigene Policen und beziehen eine gemeinsame Wohnung, koennen die beiden Vertraege zusammengelegt werden. Um den Versicherungsschutz bei einem Umzug nicht zu verlieren, sollte man seinem Hausratversicherer die neue Anschrift schnellstmoeglich mitteilen. Vergroessert sich die Wohnflaeche, so sollte auch die Versicherung mitwachsen.

- Kuendigen laesst sich die Kfz-Versicherung in der Regel zum "klassischen" Stichtag 30. November. aendern sich Merkmale zur Beitragsberechnung, wird der Beitrag allerdings auch waehrend des Jahres angepasst. So muss der Versicherer zum Beispiel sogar informiert werden, wenn sich die Anzahl der gefahrenen Kilometer veraendert hat oder wenn aus dem Parkplatz an der Strasse ein Garagenstellplatz geworden ist. Haeufig sinkt der Beitrag dann. "Sparen kann man vor allem auch dann, wenn beispielsweise Kinder, die bisher im Haushalt gewohnt haben, das Fahrzeug nicht mehr nutzen", erlaeutert Hunold.

- Auch die Unfallversicherung sollte man gut im Auge behalten. Die meisten Unfaelle gehen zwar glimpflich aus, wenn jedoch dauerhafte koerperliche oder geistige Beeintraechtigungen die Folgen sind, ist nicht nur mit gesundheitlichen, sondern auch mit finanziellen Konsequenzen zu rechnen. Hunold: "Bei der Unfallversicherung sollte man deshalb darauf achten, dass beispielsweise die Leistung bei Invaliditaet zum aktuellen Lebensstandard des Versicherten passt und dass Kinder bis zu einem Jahr direkt beitragsfrei mitversichert sind." Dies sei, so Hunold, haeufig in der Familien-Police der Fall.

- Eine Risikolebensversicherung sichert Angehoerige fuer den Todesfall finanziell ab. Denn stirbt der Hauptverdiener, ist die Familie finanziell auf sich allein gestellt. Auch hier sollte regelmaessig ueberprueft werden, ob die Versicherungssumme noch zu den Lebensumstaenden passt. "Die Summe sollte beispielsweise hoch genug sein, um ein neues Eigenheim auch bei Wegfall eines Haupteinkommens weiter finanzieren zu koennen", raet Hunold.

- Auch bei der Berufsunfaehigkeitsversicherung sollte regelmaessig der Absicherungsbedarf ueberprueft und bei einer Heirat, der Geburt von Kindern, dem Erwerb einer Immobilie oder einer Gehaltserhoehung gegebenenfalls nachjustiert werden. Hunold: "Die Summe, die bei einer Berufsunfaehigkeit ausgezahlt wird, sollte moeglichst den neuen Gegebenheiten angepasst sein."
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AXA empfiehlt, den Versicherungsschutz mindestens einmal im Jahr zu ueberpruefen. - Copyright: © Foto: djd/AXA
AXA empfiehlt, den Versicherungsschutz mindestens einmal im Jahr zu ueberpruefen. - Copyright: © Foto: djd/AXA
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