!!! Änderungen !!! Sehr wichtig für alle, die Geschäftsbeziehung ins Ausland pflegen!

Firma: kostenlose-online-buchhaltung.de
kts by pressekat.de - 26.01.2012 10:43 - Seit dem 01.01.2012 gilt für Lieferungen innerhalb der EU-Staaten eine neue Nachweispflicht.
Das erklärte Ziel dieser im § 17a UStDV festgelegten Regelung soll sein, dass den Unternehmen einheitliche und einfachere Regeln an die Hand gegeben werden, um Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung bei EU-Lieferungen nachzuweisen.
Doch bilden Sie sich selbst Ihre Meinung…..

Bisher galt:
Lieferungen innerhalb der EU sind steuerfrei.
Voraussetzung hierfür war, dass der deutsche liefernde Unternehmer diesbezüglich Frachtbriefe, Spediteursbescheinigungen oder eine Abnehmerbestätigung vorweisen kann.

Ab 01.01.2012 gilt:
Der deutsche liefernde Unternehmer hat als Beweis für die „Reise“ seiner Ware ins EU-Ausland folgende Kriterien zu erfüllen:

1. Kopie der Rechnung (laut Gesetz Doppel der Rechnung)
2. Gelangensbestätigung mit folgenden Angaben:
a. Namen und Anschrift des Abnehmers
b. Menge des Gegenstandes der Lieferung inklusive handelsüblicher Bezeichnung und bei Fahrzeugen die Fahrzeugidentifikationsnummer
c. Bei Versendung/Beförderung des Unternehmers den Tag und Ort des Erhalts des Gegenstandes.
Bei Beförderung des Abnehmers den Tag und Ort des Endes der Beförderung
d. Ausstellungsdatum der Bestätigung
e. Unterschrift des Abnehmers.

Eine Gelangensbestätigung ist eine Bestätigung des Abnehmers, dass die Ware bei diesem im Mitgliedsstaat angekommen ist. So lange dem liefernden deutschen Unternehmer diese Bestätigung nicht vorliegt, muss er den Umsatz der Umsatzsteuer unterwerfen.
Das Risiko zum Erhalt der Bestätigung trägt alleine der liefernde Unternehmer (kein Beförderer).
Weitere Belege zum Nachweis einer Ausfuhr oder Innergemeinschaftlichen Lieferung gelten seit dem 01.01.2012 nicht mehr.


Für die Umstellung der Lieferprozesse auf die neue Nachweispflicht gilt bis Anfang April 2012 eine dreimonatige Kulanzfrist.

Übrigens, bei dieser Neuregelung handelt es sich um einen deutschen Alleingang, der im Rest der EU derzeit noch unbekannt ist ……… !
Pressekontakt:
kostenlose-online-buchhaltung.de
Conventstraße 14, 2. OG links
22089 Hamburg
Tel.: 040.2987.2531
Über kostenlose-online-buchhaltung.de
Sie erstellen Ihre Fibu selber bequem und kostenlos online
Wir leisten Support und erstellen für Sie den
Jahresabschluss und die Steuererklärungen

Mit dem von uns vorgestellten ONLINE-SOFORT-BUCHHALTUNGSPROGRAMM können Sie Ihre Belege einfach und sicher jederzeit erfassen und so kostenlos selber Ihre Finanzbuchhaltung erstellen.

Die Benutzung des Programmes erfordert lediglich einen Internet-Browser und einen Internetzugang.
Geschäftsbeziehungen Ausland Änderung
Geschäftsbeziehungen Ausland Lieferung
Geschäftsbeziehungen Änderung Lieferung
Ausland Änderung Lieferung
Compiled

0.044548034667969