Steuerermäßigung von 8% auf 4% beim Kauf von Neubau-Immobilien auf Mallorca verlängert

Download
Bildunterschrift:
Firma: Concepciones Azur S.L.
kts by pressekat.de - 21.01.2012 04:57 - Als die spanische Regierung im August 2011 die Immobilienerwerbsteuer für Neubauimmobilien von 8% auf 4% halbierte, war diese gravierende Steuerermäßigung ursprünglich bis zum 31.12.2011 begrenzt. Diese Zeitspanne war natürlich sehr kurz, aber den einen oder anderen Kaufentschluss für eine Neubau-Immobilie kann man auf diesen Steuervorteil zurückführen.

Das eigentliche Motiv der spanischen Regierung war es ja, den Binnenmarkt zu stützen. In vielen spanischen Städten gibt es nach wie vor große Bestände an unverkauften Eigentumswohnungen, die für inländische Käufer gedacht waren. „In den Jahren vor Beginn der Finanzkrise wurden auch auf Mallorca Wohnungen am Stadtrand in Mengen gebaut wie nie zuvor. Selbst in den Kleinstädten Llucmajor und Campos wurden innerhalb von 2 Jahren hunderte Neubauwohnungen gebaut. Als dann unter dem Eindruck der weltweiten Krise die spanischen Banken plötzlich ihren Kunden keine Hypotheken mehr gaben, platzte die spanische Immobilienblase. Bei den Immobilien an den Küsten Mallorcas, die an den internationalen aber auch spanischen Kundenkreis verkauft werden, gab es nie einen Überbestand“.
Im Zuge der Entwicklungen der letzten Jahre, kamen aber auch in diesem Segment die Preise unter Druck und so findet der Deutsche, Schweizer oder Skandinavier der heute eine Mallorca Immobilie kaufen will ein deutlich günstigeres Preisniveau vor als in den Jahren vor der Krise.

Wie von vielen Fachleuten erwartet hat nun die spanische Regierung die Steuerreduzierung von 8% auf 4% beim Kauf von Neubauimmobilien bis 31.12.2012 verlängert. Bei dieser Steuer handelt es sich ja nicht um die Immobilien Verkehrssteuer ITP (Impuesto de transmisiones patrimoniales) wie sie beim Verkauf von gebrauchten Immobilien fällig wird, sondern um die IVA, also die Mehrwertsteuer, die der Unternehmer (Verkäufer) dem Käufer verrechnet. Sie ersetzt in diesem Fall die normale Immobilien Verkehrssteuer.
Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist die nun von der Regierung geschaffene Möglichkeit, auch diesen Steuersatz für gebrauchte Immobilien, der 7% beträgt auf 4% zu reduzieren. Die Voraussetzung dafür kann allerdings nur ein Unternehmer im Bau- bzw. Immobilienbereich schaffen, also ein Bauträger oder eine Baufirma. Ausgangsposition ist – der Unternehmer hat eine gebrauchte Immobilie, die also im Verkaufsfalle mit 7% ITP zu versteuern wäre. Wenn er nun eine Baumaßnahme zur Verbesserung dieser Immobilie einleitet und durchführt so wird auch diese Immobilie beim Verkauf nur mit 4% versteuert. Die Baumaßnahme mit aber wertmäßig mehr als 25% des Verkaufspreises ausmachen. Es darf sich dabei auch nicht um reine Schönheitsreparaturen handeln, sondern es muss ein nicht unwesentlicher Anteil (mindestens 25%) der Bauleistung für eine strukturelle Verbesserung der Immobilie wie z.B. ein neues Dach, eine Heizungsanlage oder neue Fenster usw. handeln.
Unbedingt erforderlich ist eine Baugenehmigung (licencia major) zu beantragen und noch besser wäre es in der Folge eine notarielle Neubauerklärung (s. Blog) erstellen zu lassen.
Weitere Informationen unter -
www.azur-mallorca.com
Pressekontakt:
Concepciones Azur S.L.
Franz Stocknger
Avenida Miramar, 68
E-07639 Sa Ràpita / Mallorca
Info@azur-mallorca.net
Über Concepciones Azur S.L.
Immobilien-Agentur mit Sitz an der Südküste von Mallorca und seit 13 Jahren in der Vermarktung von Immobilien an allen Küsten der Insel tätig.
mallorca immobilien steuern
Compiled

0.053480863571167