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20.01.2012 12:17 - Durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wurden am 18.01.2012 neue Richtlinien für die Förderfähigkeit von Mini-KWK-Anlagen veröffentlicht. Zukünftig werden Kleinstanlagen wieder gefördert, allerdings müssen Interessenten einige Voraussetzungen erfüllen, damit der staatliche Zuschuss bewilligt wird. Mini-Blockheizkraftwerke werden nicht in Neubauten gefördert, sondern nur in Bauten, für die bereits vor dem 01.01.2009 ein Bauantrag gestellt wurde. Daher profitieren in erster Linie Besitzer von älteren Häusern von der neuen Regelung.
Gültigkeit der neuen Förderung
Anträge für die Förderung von Mini-BHKWs können ab dem 01.04.2012 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Es sind nur Anlagen förderfähig, die in der Liste des BAFA auftauchen. Die Auflistung der entsprechenden Modelle soll bis zum 15.03.2012 veröffentlicht werden, derzeit können die Hersteller von Kleinstanlagen die Prüfung der Modelle beantragen. Die Förderung gilt nur für Anlagen mit maximal 20 kW elektrischer Leistung, größere Anlagen bleiben ausgeschlossen.
Voraussetzungen für die Anlage
Förderfähige Mini-BHKWs müssen strenge Auflagen erfüllen. Die Anlage muss über einen Wartungsvertrag betreut werden, sie darf nicht in einem Gebiet mit Fernwärmeanschluss liegen und über Zähler für die Strom- und Wärmeerzeugung besitzen. Technisch muss die Anlage ebenfalls einige Voraussetzungen erfüllen: Sie muss die Anforderungen der EU-Richtlinie für Kleinstanlagen in mehreren Bereichen deutlich übertreffen. Die Primärenergieeinsparung muss bei Anlagen bis zu zehn kWel mindestens 15 % über dem Standard liegen, bei größeren Anlagen zwischen zehn und zwanzig kWel verlangt das BMU sogar eine Einsparung von mindestens 20 % über dem allgemeinen Standard. Der Gesamtjahresnutzungsgrad muss außerdem bei mehr als 85 % liegen. Die verwendeten Umwälzpumpen müssen einen Energieeffizienzgrad von mindestens „A“ erreichen. Wärmespeicher müssen einen Energiegehalt von minimal 1,6 kWh pro Kilowatt thermischer Leistung erreichen. Sollte in dem Altbau bereits ein Wärmespeicher vorhanden sein, der diese Anforderungen erfüllt, aber älter als fünf Jahre ist, reduzieren sich die Fördersätze für die Gesamtanlage um zehn Prozent. Anlagen, die mehr als drei Kilowatt elektrische Leistung erreichen, benötigen außerdem ein sogenanntes Smart Meter.
Fördersätze
Die Fördersätze staffeln sich je nach Leistungsfähigkeit der Anlage. Für Mini-BHKW mit einer Leistung von weniger als einem kWel zahlt der Staat einen Zuschuss von 1.500 €. Größeren Anlagen bis 19 kWel werden mit 3.450 € bezuschusst. Die Beantragung der Zuschüsse muss vor dem Baubeginn der Anlage erfolgen. Nach Bewilligung des Antrags haben Betreiber neun Monate Zeit, um die Anlage in Betrieb zu nehmen, ein entsprechender Nachweis muss dem BAFA spätestens zwei Monate nach Inbetriebnahme zugehen. Weitere Informationen zur Förderung gibt es unter
www.blockheizkraftwerk.org/news/foerderung/mini-bhkw-investitionszulage-2012