
Nachgeholte Weihnachtsfeier im Januar – Versicherungsschutz besteht trotzdem!Firma: kostenlose-online-buchhaltung.de kts by pressekat.de - 11.01.2012 03:56 - War bei Ihnen in der Vorweihnachtszeit Hochkonjunktur und daher aus organisatorischen Gründen eine Weihnachtsfeier höchst unpassend?
Sollten Sie deshalb planen, diese Feier in den ersten Wochen des neuen Jahres nachzuholen, dann können Sie sicher sein, dass die teilnehmenden Mitarbeiter unfallversichert sind.
Der Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Unfallversicherung besteht unabhängig davon, wann die Veranstaltung stattfindet.
Wichtig hierbei ist, dass es sich um eine betriebliche Gemeinschaftsfeier handelt, dass also die Unternehmensleitung oder eine Abteilung einlädt und alle Mitarbeiter willkommen sind.
Sollte sich ein Mitarbeiter aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums verletzten oder einen Unfall haben, dann gilt der Versicherungsschutz nicht.
Nicht versichert sind außerdem private Feiern unter Kollegen, auch wenn diese Feiern in den Betriebsräumen stattfinden. Bei diesen Feiern handelt es sich um keine Betriebsveranstaltungen.
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