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14.12.2011 01:05 - (pur). Die Europaeische Kommission hat am 21. November in Bruessel einen Vorschlag zur aenderung der EU-Finning-Verordnung praesentiert, in dem sie fuer ein ausnahmsloses Verbot der grausamen Praxis eintritt. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begruesst das Vorgehen gegen das brutale Abschlachten von Haien. Beim so genannten Finning trennen die Fischer die fuer den Handel kostbaren Haiflossen unmittelbar nach dem Fang an Bord ab und entsorgen die uebrigen Tierkoerper im Meer. Millionen von Haien fallen nach Angaben der Weltnaturschutzunion (IUCN) jaehrlich dieser Praxis zum Opfer, die innerhalb der EU-Fischerei noch immer weit verbreitet ist und oft ungeahndet bleibt. Die Haiflossen sind vor allem in Asien begehrt und zaehlen dort als Hauptzutat der Haiflossensuppe zu den wertvollsten Fischereierzeugnissen. Einer der wichtigsten Exporteure ist die EU, mit Spanien an der Spitze.
Die DUH befuerwortet die vorgeschlagene Neuregelung: "Durch die Nachfrage nach Haifischflossen kommt es zu einem enormen Aderlass bei diesen an der Spitze der Nahrungskette stehenden Beutegreifern mit unabsehbaren Folgen fuer das oekologische Gleichgewicht in den Meeren", sagt Ulrich Stoecker, Leiter der DUH-Naturschutz-Abteilung. "Die verpflichtende Anlandung von Haien im Ganzen ist nicht nur eine Forderung von Meeresschuetzern und Wissenschaftlern, sondern die langjaehrige Empfehlung zahlreicher internationaler Gremien, von der IUCN ueber das Europaeische Parlament bis hin zu den Vereinten Nationen. Wir fordern das Europaeische Parlament und den EU-Ministerrat auf, diesem laengst ueberfaelligen Kommissionsvorschlag zuzustimmen."
Die Kommission will die in einigen Mitgliedstaaten vorhandenen Sondergenehmigungen abschaffen, die es Fischern gestatten, Haiflossen auf See abzutrennen und Koerper und Flossen getrennt voneinander anzulanden. So soll das Finning-Verbot kuenftig bei saemtlichen von EU-Fischereifahrzeugen oder in EU-Gewaessern gefangenen Haien greifen. Da vor allem spanische Fischer ueber Sondergenehmigungen verfuegen, wird von der spanischen Fischerei-Industrie und der Regierung in Madrid der groesste Widerstand erwartet. Die Annahme des Kommissionsvorschlags erfolgt erst nach einem ordentlichen EU-Gesetzgebungsverfahren. Die Meeresschutz-Expertin der DUH, Nina Wolff, betont die Rolle Deutschlands in diesem Prozess: "Die Verantwortung der Bundesrepublik liegt nicht allein darin, dem Kommissionsvorschlag zuzustimmen. Die Bundesregierung muss darueber hinaus ihren Einfluss fuer einen umfassenden Haischutz geltend machen, damit die vorgeschlagenen Verschaerfungen des Finning-Verbots die notwendige Unterstuetzung einer kritischen Masse von Mitgliedstaaten finden."
Als Mitglied der Shark Alliance hat sich die DUH in den vergangenen Monaten nachdruecklich dafuer eingesetzt, das Finning-Verbot der EU von einer der weltweit schwaechsten in eine oekologisch nachhaltige und effektive Regelung umzuformulieren. Zuletzt wurde im Rahmen der European Shark Week eine Petition mit einem Aufruf an Bundesagrarministerin Aigner gestartet, fuer die Schliessung der Schlupfloecher im Finning-Verbot und gegen den Raubbau an Haibestaenden einzutreten.
Hintergrund:
Als oberste Raeuber sind Haie wichtiger Bestandteil der Meeresoekosysteme. Die ueberfischung ihrer Bestaende hat weit reichende Auswirkungen nicht nur auf die zunehmend geschwaechten Populationen, sondern auch die Artenzusammensetzung und das biologische Gleichgewicht der Meere. Nach Erkenntnissen der IUCN werden ca. 80 Haiarten in europaeischen Gewaessern befischt, ein Drittel der gefangenen Haiarten sind durch ueberfischung gefaehrdet. Das Finning von Haien traegt zur ueberfischung ihrer Bestaende bei. Aufgrund ihrer spaeten Geschlechtsreife und der niedrigen Reproduktionsraten erholen sich Haie nur schwer von ueberfischung.
Der Europaeische Hai-Aktionsplan (KOM (2009) 40 endg.) sieht rechtliche und fischereipolitische Massnahmen zur Erhaltung der Haibestaende vor. Er bezieht sich auf einen Internationalen Aktionsplan der FAO von 1999 (IPOA SHARKS), der die Erhaltung und Bewirtschaftung der von der Gemeinschaftsflotte dezimierten Haibestaende sicherstellen soll. Ziel ist unter anderem die Staerkung des Finningverbots, aber auch eine Anpassung der Haifaenge an die verfuegbaren Ressourcen und Schutzmassnahmen fuer gefaehrdete Bestaende.
2003, als laut der Welternaehrungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) die Haifaenge (inklusive Rochen und Seekatzen) ihr weltweites Maximum erreichten, erliess der Rat der Europaeischen Union die Verordnung Nr. 1185/2003 ueber das Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Schiffen, auch EU-Finning-Verordnung genannt. Die Verordnung verbietet das Abtrennen von Flossen aller Hai- und Rochenarten an Bord von Schiffen in EU-Gewaessern und an Bord von EU-Schiffen weltweit. Doch mit einer speziellen Fangerlaubnis koennen die Mitgliedsstaaten ihren Fangschiffen das Abtrennen von Flossen toter Haifische an Bord erlauben, ebenso das Anlanden von Flossen und Koerpern in unterschiedlichen Haefen.
Die Deutsche Umwelthilfe hat die Aktionen der Shark Alliance fuer die zuegige Formulierung eines ueberarbeiteten Finning-Verbots durch die Europaeische Kommission unterstuetzt und sich im Rahmen einer EU-weiten Konsultation zur aenderung der Finning-Verordnung im Februar 2011 fuer einen umfassenden Schutz der Haie und eine Ganzkoerperanlandung ausgesprochen.
Weitere Informationen zum Finning unter
www.haiwoche.de und
www.sharkalliance.org. Die Pressemitteilung der Europaeischen Kommission findet sich unter
europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1384&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=enPressekontakt:R-G-Z Ratgeberzentrale GmbH
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