
Die zweite Chance zum WechselBildunterschrift: Auch wer den Stichtag 30. November versaeumt hat, kann unter Umstaenden seine Kfz-Versicherung kuendigen und bei einem anderen Anbieter abschliessen. - Copyright: © Foto: djd/DEVK Firma: RatGeberZentrale GmbH kts by pressekat.de - 06.12.2011 11:15 - (djd). Eigentlich war am 30. November um Mitternacht alles zu spaet: Bei den meisten Autoversicherern lief dann die Frist ab, um den alten Vertrag zu kuendigen und zu einer guenstigeren oder leistungsstaerkeren Gesellschaft zu wechseln. Was viele nicht wissen: Ein Wechsel ist auch nach dem Stichtag noch moeglich. Peter Lodenkaemper, Abteilungsleiter Sach/HUK-Betrieb der DEVK: "Ein Sonderkuendigungsrecht gibt es dann, wenn der Versicherer die Praemie erhoeht hat." Rechnung im Detail ueberpruefen Hebt der bisherige Versicherer die Praemien an, so hat der Kunde mit Erhalt der Rechnung einen Monat Zeit, den Vertrag zu kuendigen und sich einen anderen Anbieter zu suchen. Ob eine Praemienerhoehung vorliegt, laesst sich allerdings auf den ersten Blick nicht immer erkennen. Peter Lodenkaemper: "Es kommt darauf an, welche Praemie zu zahlen waere, wenn sich bis auf die neue Schadenfreiheitsklasse nichts geaendert haette. Ist die neu berechnete Praemie hoeher als der Vergleichsbeitrag, gilt das Sonderkuendigungsrecht. Ob sich die Praemie tatsaechlich erhoeht, ergibt sich erst nach einer genauen Analyse der Rechnung." Autofahrer, die daraufhin ihr Sonderkuendigungsrecht in Anspruch nehmen koennen, sollten dies mit Einschreiben tun. Peter Lodenkaemper: "Um Probleme zu umgehen, sollten Wechselwillige so schnell wie moeglich das schriftliche Angebot einer neuen Versicherung einholen und erst nach Abschluss des neuen Vertrags kuendigen - sonst steht man am Ende schlimmstenfalls ohne Versicherungsschutz da." Leistungen der Police sind ebenso wichtig wie der Preis Bei einem Versicherungswechsel sollte generell allerdings niemals die Praemie allein ausschlaggebend sein. Die Leistungen der Police sind ebenso wichtig, zudem sollten sie zum aktuellen Versicherungsbedarf des Autofahrers passen. "Auch bei den Leistungen gibt es oftmals sehr grosse Unterschiede", betont Peter Lodenkaemper. Die DEVK bietet beispielsweise zur Kfz-Versicherung eine "Zufriedenheits-Garantie". Dadurch koennen die Kunden darauf vertrauen, dass ein ersatzpflichtiger Kaskoschaden innerhalb von drei Arbeitstagen reguliert wird. Sollte die Regulierung ab Vorliegen der notwendigen Unterlagen dennoch einmal laenger dauern, gibt es einen Tankgutschein im Wert von 30 Euro. Bilder zu dieser Pressemitteilung: Pressekontakt:R-G-Z Ratgeberzentrale GmbH Bahnhofstraße 44 97234 Reichenberg Telefon: 0931 60099-0 Telefax: 0931 / 60099-44 kontakt@ratgeberzentrale.de Über RatGeberZentrale GmbH
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