DFS begrüßt Entscheidung des Deutschen Bundestages
Grundgesetzänderung ermöglicht einheitlichen europäischen Luftraum
(pressrelations) - S Deutsche Flugsicherung GmbH begrüßt die von einer deutlichen Mehrheit getragene Entscheidung des Deutschen Bundestages, den Artikel 87d des Grundgesetzes sowie weitere luftverkehrsrechtliche Vorschriften abzuändern.
Das Grundgesetz wie auch das deutsche Luftverkehrsrecht werden damit an die Vorgaben des Rechts der Europäischen Gemeinschaft zur Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Luftraums - Single European Sky (SES) ? angepasst. Die historische Tragweite der Entscheidung des Bundestages besteht nach Ansicht der DFS GmbH in dem klaren Bekenntnis zur Aufgabe rein nationalstaatlichen Verständnisses von Flugverkehrskontrolle zu Gunsten eines grenzfreien, europäisch dimensionierten Luftverkehrs. Das Verdienst der Abgeordneten besteht zum einen darin, dass sie Rechtssicherheit für die in Deutschland tätigen Flugsicherungsorganisationen schaffen. Zum anderen vollziehen sie den ersten großen Schritt hin zur Schaffung eines Binnenmarkts in der Luft, indem sie grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Flugsicherung auf Grundlage europäischen Rechts ermöglichen.
So wird die Bundesrepublik in die Lage versetzt, bei der Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums jene Instrumente zu nutzen, die das europäische Recht bietet. Dazu zählt insbesondere die Einrichtung eines so genannten Funktionalen Luftraumblocks, der mit den Nachbarstaaten Frankreich, den Beneluxstaaten und der Schweiz bis zum Ende 2012 gebildet werden soll. Er wird helfen, Schnittstellen zu reduzieren und die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit entlang der Luftverkehrsströme auf eine zukunftsfähige Grundlage zu stellen.
Dieses verbesserte Luftverkehrsmanagement wird unnötige Umwege im europäischen Luftraum zukünftig vermeiden und so den Kerosinverbrauch als auch der Schadstoffausstoß senken.
Der Bundestag hat darüber hinaus den Weg frei gemacht für die Einrichtung eines Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung, das so eine transparente Trennung von der Erbringung der Flugsicherungsdienste und effektiver Aufsicht ermöglichen wird.
Die DFS GmbH äußert sich hoffnungsvoll, dass die nun verabschiedeten Gesetze auch die Unterstützung durch den Bundesrat erfahren werden, um noch vor der Sommerpause das Gesetzgebungsverfahren abschließen zu können.
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist ein bundeseigenes, privatrechtlich organisiertes Unternehmen mit 5.350 Mitarbeitern. Die DFS sorgt für einen sicheren und pünktlichen Flugverlauf. Die Mitarbeiter koordinieren täglich bis zu 10.000 Flugbewegungen im deutschen Luftraum, im Jahr über drei Millionen. Deutschland ist damit das verkehrsreichste Land in Europa. Das Unternehmen betreibt Kontrollzentralen in Langen, Bremen, Karlsruhe und München. Zudem ist die DFS in der Eurocontrol-Zentrale in Maastricht vertreten und in den Kontrolltürmen der 16 internationalen Flughäfen. Die DFS erbringt weltweit Beratungs- und Trainingsleistungen und entwickelt und vertreibt Flugsicherungs-, Ortungs- und Navigationssysteme. Auch flugrelevante Daten, Luftfahrtpublikationen und Flugberatung gehören zum Angebot. Die DFS hat folgende Geschäftsbereiche: Center, Tower, Aeronautical Solutions und Aeronautical Information Management.
Claudia Sielaff
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