SPD gegen gesetzgeberischen Blindflug beim Kinderschutz
(pressrelations) - >Zur Entscheidung, den vorgelegten und kurzfristig ueberarbeiteten Gesetzentwurf zum Kinderschutz nicht mehr zu verabschieden, erklaeren die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christel Humme und die familienpolitische Sprecherin Caren Marks:
Wegen unueberbrueckbarer Differenzen zwischen den Koalitionspartner bei dem Gesetzentwurf zum Kinderschutz ist keine Einigung mehr moeglich. Neue Melde- und Kontrollregelungen à la von der Leyen waren Ausdruck einer Kontrollwut und helfen dem Kinderschutz nicht weiter.
Ein Gesetz noch diese Woche im Bundestag zu verabschieden, waere ein gesetzgeberischer "Blindflug". Dafuer koennen wir nach bestem Wissen und Gewissen keine "Starterlaubnis" erteilen. Die Ministerin und der Koalitionspartner waren viel zu spaet zu gemeinsamen Gespraechen bereit.
Die Fachpolitikerinnen und -politiker beider Fraktionen haben unter enormem Zeitdruck noch moegliche Regelungen im Kinder- und Jugendhilferecht diskutiert, um den Kinderschutz weiterzuentwickeln. Nach reiflicher Ueberlegung sagen wir heute:
Kinderschutz ist ein zu wichtiges Thema, um in der letzten Sitzungswoche des Parlaments eilig Aenderungen in diesem Bereich zu beschliessen. Die SPD legt Wert auf eine gruendliche Erarbeitung von Regelungen sowie auf eine saubere Gesetzesfolgenabschaetzung. Ein uebereilt nachgebessertes Gesetz koennte dem Kinderschutz mehr schaden als nuetzen.
Die zuletzt gemeinsam erarbeiteten Aenderungsvorschlaege gehen in die richtige Richtung. Erstmals wurden auf unser Draengen auch praeventive Ansaetze einbezogen. Denn fuer einen guten Kinderschutz sind Foerderung und Praevention die besten Mittel, um Kinder und ihre Familien effektiv zu unterstuetzen und sie vor Gefaehrdungen zu schuetzen. Aber die fuer uns alles entscheidende Frage, ob die diskutierten Regelungen den Kinderschutz vor Ort tatsaechlich effektiver machen, konnte nicht abschliessend beantwortet werden.
Wir wollen einen bestmoeglichen Kinderschutz. Gut durchdachte und gruendliche Regelungen sind in diesem sensiblen Bereich besonders wichtig. Mit dem Koalitionspartner wurde ein fachlich fundierter Entschliessungsantrag zum Kinderschutz erarbeitet.
Mit unserer Ablehnung zum Gesetzgebungsverfahren hat der Koalitionspartner sich im Gegenzug geweigert, diesen Antrag mitzutragen.
Internet: http://www.spdfraktion.de