(ots) - Keine Gefährdung von Arbeitsplätzen in der
Kraftfahrzeugsteuerverwaltung beim Zoll sieht der BDZ bei Umsetzung
des von der CSU in den Koalitionsverhandlungen vorgeschlagenen
Vignettenmodells, wonach eine Pkw-Maut mit der Kraftfahrzeugsteuer
verrechnet werden soll. Ebenso wie die Zollgewerkschaft erwartet auch
das Bundesfinanzministerium, dass die Pkw-Maut neben und nicht
anstelle der Kraftfahrzeugsteuer erhoben wird, wenn sie eingeführt
wird.
Ab 1. Juni 2014 wird der Zoll für die Verwaltung, Festsetzung,
Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig sein.
Die CSU-Pläne hatten unter den Beschäftigten beim Zoll Verunsicherung
ausgelöst. Nach den Vorstellungen der CSU sollen inländische Fahrer
mit der Ãœberweisung der Kraftfahrzeugsteuer ohne weitere Kosten eine
Vignette erhalten. Ausländische Fahrer müssten die Vignette bezahlen.
In den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD gehört die
Einführung einer Pkw-Maut zu den Konfliktthemen. Der CSU-Vorsitzende
und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hatte im Wahlkampf
ihre Einführung zur Bedingung für eine Regierungsbeteiligung erklärt.
Die CDU-Vorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sie
dagegen ebenso abgelehnt wie die SPD.
Die EU-Kommission hat inzwischen festgestellt, dass die Erhebung
für alle Pkw mit einem Maut-Ausgleich für inländische Fahrer unter
bestimmten Voraussetzungen mit EU-Recht vereinbar wäre. An der
Vereinbarkeit einer Pkw-Maut mit EU-Recht hatten bisher erhebliche
Zweifel bestanden.
Nach Einschätzung des BDZ-Bundesvorsitzenden Klaus H. Leprich wird
die mögliche Einführung einer Pkw-Maut keinen negativen Einfluss auf
die Kraftfahrzeugsteuerverwaltung beim Zoll nehmen. Im Gegenteil sei
dann keineswegs ausgeschlossen, dass dadurch ein Mehraufwand
entstünde, der eine bessere Personalausstattung zur Folge beim Zoll
habe müsse.
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Christof Stechmann
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