PresseKat - Bundestag schafft rechtliche Klarheit bei der Flugsicherung in Deutschland

Bundestag schafft rechtliche Klarheit bei der Flugsicherung in Deutschland

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Bundestag schafft rechtliche Klarheit bei der Flugsicherung in Deutschland

(pressrelations) - heute vom Bundestag beschlossenen Neuregelung der Flugsicherung in Deutschland erklaert der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer:
Wir wollen die Kleinstaaterei in der Ueberwachung der Flugsicherheit in Europa ueberwinden. Daher schaffen wir die Voraussetzungen dafuer, dass Deutschland sich aktiv an der Ausgestaltung des Single European Sky und der Gruendung eines einheitlichen Luftraumblocks zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg,Niederlande und der Schweiz (Functional Airspace Block Europe Central (FABEC)) beteiligen kann. Das verkuerzt die Flugwege und senkt damit den Kerosinverbrauch und die Verbraucherpreise fuer Fluggaeste. Und das reduziert den CO2-Ausstoss und hilft damit der Umwelt. Die Flugsicherung bleibt eine hoheitliche Aufgabe des deutschen Staates. Mit der Aenderung des Grundgesetzes stellen wir lediglich klar, dass die Flugsicherung auch auf dem Weg der Beleihung in mittelbarer Bundesverwaltung ausgeuebt werden kann.
Eine Privatisierung der deutschen Flugsicherung findet nicht statt. Auch in Zukunft wird die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) die bestimmende Flugsicherungsorganisation in Deutschland bleiben - und das als zu hundert Prozent bundeseigene Institution.
Wir regeln verfassungskonform klar und eindeutig die nationalen Aufsichts- und Kontrollrechte des neu zu schaffenden Bundesaufsichtsamtes fuer Flugsicherung sowie die Frage der Haftung bei Ungluecksfaellen im Flugverkehr. Wir schreiben fest, dass auch gegenueber auslaendischen Flugsicherungsorganisationen durch einen voelkerrechtlichen Vertrag mit dem jeweiligen europaeischen Nachbarstaat die Durchgriffsrechte des deutschen
Staates gesichert werden.
Im grenznahen Bereich und an Regionalflughaefen schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen dafuer, dass auslaendische Flugsicherungsorganisationen in Zukunft als Unterauftragnehmer der DFS taetig werden koennen. Grundlage wird eine europaeische Lizenz sowie eine Beauftragung durch die deutschen Aufsichtsbehoerden sein.




Wir sichern die hohen deutschen Sicherheitsstandards der Flugsicherung und erhalten die Erlaubnispflicht fuer das flugsicherungstechnische Personal.

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Datum: 28.05.2009 - 18:03 Uhr
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