PresseKat - Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien beschlossen

Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien beschlossen

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Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien beschlossen

(pressrelations) - ndesregierung hat heute die Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) beschlossen. Die Änderungen zielen vor allem darauf ab, die Gesetzgebung weiter zu verbessern. So muss in der Begründung neuer Gesetzgebungsvorhaben künftig dargestellt werden, ob die Wirkungen des Vorhabens einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen, insbesondere welche langfristigen Wirkungen das Vorhaben hat. Für die Gesetzesbegründung ergeben sich außerdem neue Anforderungen aus der Föderalismusreform I, soweit im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich ist bzw. soweit der Gesetzentwurf Regelungen des Verwaltungsverfahrens der Länder ohne Abweichungsmöglichkeit enthält.

Ferner wird in der neuen GGO hervorgehoben, dass die Fachaufsicht über die nachgeordneten Behörden mit dem obersten Ziel eines rechtmäßigen und zweckmäßigen Verwaltungshandelns zu den wesentlichen Führungs- und Kontrollaufgaben der Bundesministerien gehört.

Die geänderte GGO regelt außerdem als Konsequenz aus dem zwischenzeitlich erlassenen Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe von Schriftgut der Bundesverwaltung neu. Schließlich können redaktionelle Anpassungen, etwa wegen Änderungen von Behördenzuständigkeiten oder ?bezeichnungen, künftig mit weniger Verwaltungsaufwand erfolgen.

Ãœber die GGO
Die Gemeinsame Geschäftsordnung regelt insbesondere die Grundsätze für die Organisation und die Zusammenarbeit der Bundesministerien untereinander sowie mit den Verfassungsorganen und anderen Stellen. Zuletzt wurde die GGO im Jahre 2006 anlässlich der Errichtung des Nationalen Normenkontrollrats mit dem Ziel geändert, den Nationalen Normenkontrollrat in das Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen.


URL: www.bmi.bund.de



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Datum: 27.05.2009 - 14:03 Uhr
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