(firmenpresse) - Versicherungen rund um das Thema Immobilie oder Grundstück gibt es viele (Beispiel: Haus-, Grundbesitzer- oder Bauherrenhaftpflichtversicherung) und sie haben alle einen gemeinsamen Nenner: Für alle gilt die Regel, dass der Versicherungsnehmer mit seinem gesamten Privatvermögen bei Schäden haftet, die von seinem Eigentum (Haus, Wohnung oder Grundstück) ausgehen. Dies kann passieren, wenn man einen Schaden erleidet und die in der Police vereinbarte Deckungssumme nicht ausreichend ist. Deshalb sollte man unbedingt auf eine ausreichende Versicherungssumme achten. Dabei sind Personenschäden meistens mit hohen Kosten verbunden: Also unbedingt mindestens 5.000.000 Euro pauschal sowohl für Personen- als auch für Sachschäden vereinbaren.
Man sollte als Eigentümer gegenüber Mietern, Fußgängern oder Besuchen seine Pflichten auf jeden Fall nicht vergessen. Dazu gehören die mit dem Winterdienst verbundenen Pflichten, das Freilegen von Wegen, Treppen oder des Grundstückes oder eine ausreichende Beleuchtung. Denn keine Versicherung übernimmt einen Schaden, wenn ein Eigentümer seine Pflichten nicht erfüllt hat. Kann dieser jedoch beweisen, dass er seine Pflichten nicht vernachlässigt hat, wird im Schadenfall die Verpflichtung zum Schadenersatz entfallen (Beispiel: Ein Dachziegel fällt vom Dach auf ein Auto. Wurde das Dach immer gewartet und kann der Eigentümer dies beweisen, hat der Hauseigentümer für den Schaden nicht zu haften). Das Gleiche gilt übrigens bei Naturereignissen: Ein Hauseigentümer haftet nicht für Naturkatastrophen und deren Folgen auf seinen Eigentum!
Wenn man ein Haus baut bzw. umbaut, sollte man sich Gedanken über mögliche Schäden, die sich im Rahmen der Bau- bzw. Umbauarbeiten möglicherweise ereignen könnten (auch wenn man verständlicherweise ganz andere Sorgen hat). Man sollte auch nicht glauben, dass man mit einer bereits vorhandenen Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht, Haushaftpflicht oder Grundbesitzerhaftpflicht) genügend versorgt ist. Deshalb sollte man unbedingt über den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung nachdenken. Bei bestimmten Schäden kann man zwar den Bauunternehmer oder die zuständigen Handwerker in Regress nehmen, bei anderen haftet nur der Bauherr und das kann auch ganz schnell zum Ruin führen.
Zum Schluss einen guten Tipp für Vermieter: Wenn Mieter durch Mangel an der Mietwohnung oder – haus einen Schaden erleiden, sind ihre Ansprüche bei vielen Versicherungsgesellschaften nur gegen Mehrprämie versichert. Achten Sie auf diesen Punkt, schließen Sie ihn gegebenenfalls unbedingt ein oder wenden Sie sich an einen Versicherungsprofi.
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