PresseKat - Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum U3-Ausbau

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum U3-Ausbau

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(ots) - Jedes ein- oder zweijährige Kind in OWL wird
wohl einen Betreuungsplatz bekommen, wenn seine Eltern das wollen.
Die Kommunen sind überzeugt, dass sie den von 1. August an geltenden
Rechtsanspruch erfüllen können. Ziel erreicht. Das sagt jedoch nichts
über die Qualität der Betreuung aus. Danach fragt im Übereifer des
per Quotenvorgabe vorangetriebenen Ausbaus aber niemand. Ein Fehler,
der uns in einigen Jahren einholen wird. Alleine die Tatsache, dass
die Vorgaben zur Betreuung - von Gruppengröße bis Baustandards -
verändert wurden, spricht Bände. Mehr Kinder, weniger Auflagen für
Baufirmen: Das hat mit dem unbedingten Willen zu qualitativ
hochwertiger Betreuung nichts zu tun. Diese Punkte sind aber auch die
Gründe, weshalb der U3-Ausbau trotz aller berechtigter Skepsis doch
noch funktioniert hat. Das gilt aber nicht für alle Bundesländer. In
Niedersachsen fehlen etwa 3000 Betreuungsplätze für unter dreijährige
Kinder. In Hessen liegen erste Klagen vor. Es werden die Kommunen
sein, die sich juristisch mit enttäuschten Eltern auseinandersetzen
müssen. Weder Bund noch Land sind in der Haftung. Auf der untersten
Ebene wird der Kampf um Betreuung geführt werden. Es wird auch in NRW
Städte geben, die das Quotenrennen verlieren. Ein von Forschern
vorgeschlagener Wert von 32 Prozent ist keine Garantie. Wenn mehr
Bedarf wie in Köln vorhanden ist, hilft kein Pochen auf das Erreichen
der Vorgabe. Das ist genauso theoretisch wie die Rechnung »Kind
betreut, Eltern arbeiten, Familie zufrieden«. Solche Pauschalurteile
sind Unsinn. Politiker beschwören gerne die Wahlfreiheit von Eltern -
auch beim U3-Ausbau. Doch haben sie die Wahl? Nein! Der
Rechtsanspruch sagt nichts darüber aus, in welche Einrichtung das
Kind geht. Dabei sollte deren Konzept doch zu Eltern und Kind passen.
Ebenfalls umstritten ist, ob sie die Wahl zwischen Kita und




Tagesmutter haben. Viele Kommunen sagen nein, weil beides im Gesetz
gleichrangig steht. Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte,
Eltern müssten die Wahl haben. Auch hier holt die Praxis die Theorie
ein. Mit solchen Problemen haben viele Bundesländer nicht gerechnet.
Für sie zählte nur: Ausbaumarathon geschafft oder nicht? Alles andere
ist offenbar egal. Wie praxisuntauglich politische Ansätze bei
Kinderförderung oft sind, zeigt die Verwirrung um ein landesweites
Anmeldeverfahren in NRW-Kitas. Erst wird eines angekündigt, dann
zurückgezogen. Dabei wäre die Einführung eine der sinnvollsten
familienpolitischen Maßnahmen aller Zeiten. Das Chaos bei der Vergabe
ist für Eltern und Kommunen unerträglich. Mehrfachanmeldungen kosten
unnötig Zeit. Das hier investierte Geld würde allen Eltern helfen -
egal, ob sie ihr Kind unter drei oder über drei Jahren in eine Kita
geben. An dieser Stelle wären Mittel besser aufgehoben als in
Dutzenden Familienleistungen, die Wissenschaftler jüngst als
unwirksam entlarvt haben.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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Datum: 31.07.2013 - 00:05 Uhr
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