PresseKat - Ein Jahr Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Deutschland: Beschränkte Marktöffnung droht zu sch

Ein Jahr Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Deutschland: Beschränkte Marktöffnung droht zu scheitern

ID: 899850

(ots) - Auch ein Jahr nach in Inkrafttreten des Ersten
Glücksspieländerungsstaatsvertrages (Erster GlüÄndStV) ist die
beschränkte Marktöffnung für die Sportwette in Deutschland noch nicht
auf den Weg gebracht. Damit bestätigen sich die Bedenken der
führenden europäischen Glücksspielanbieter und der Europäischen
Kommission bezüglich der deutschen Regulierung und deren Umsetzung.

Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist am 1. Juli 2012 in Kraft
getreten und sieht eine Neuregelung des Glücksspiels in Deutschland
vor, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche
Regulierung im Jahre 2010 für europarechtswidrig erklärte. Durch den
Vertrag wird der Markt beschränkt für den Zeitraum von sieben Jahren
für 20 Sportwettenanbieter geöffnet. Erklärte politische Ziele des
Vertrages sind die Kanalisierung des Schwarzmarktes und die
Bekämpfung von Spielsucht.

Die Europäische Kommission hat frühzeitig europarechtliche
Bedenken an der deutschen Regulierung geäußert, insbesondere in Bezug
auf die Problematik der Begrenzung der Höchstzahl von Anbietern und
auf die fehlende Berücksichtigung von Online Poker und -Casino in der
Regelung. Für die Kommission ist nicht zu erkennen, wie eine
Beschränkung der Gesamtzahl der Konzessionen zur Erreichung der
gesetzten Ziele geeignet ist (vgl. Notifizierung des
Glückspielstaatsvertrages 2011/0188/D). In Kombination mit den
gesetzten engen Grenzen für die Ausgestaltung von Sportwetten ist es
durch die Begrenzung schwierig, ein attraktives
(Online-)Sportwetten-Angebot in Deutschland zur Verfügung zu stellen.

Diese Bedenken der Kommission scheinen sich nun zu bestätigen: Ein
Jahr nach Inkrafttreten ist die Neuregelung der Sportwette nicht
gelungen, ein Jahr der siebenjährigen Öffnungsphase ist verstrichen,
ohne dass Sportwettenanbieter zum Markt zugelassen wurden. Das für




die Vergabe der 20 Sportwetten-Konzessionen gewählte Verfahren, auf
das sich die Ministerpräsidenten geeinigt hatten, entspricht nicht
den europäischen Vorgaben: Es wurde versäumt den Bewerbern klare,
transparente und verlässliche Informationen über die bei der Vergabe
anzuwendenden Kriterien zu liefern. Dies führte bisher zu zahlreichen
Klagen der Anbieter und mehrfacher Verschiebung der
Konzessionsvergabe durch die Verwaltung. Wann die Vergabe der
Konzessionen stattfinden wird, ist momentan völlig offen, selbst die
Verwaltung rechnet mit bis zu 80 verwaltungsgerichtlichen Verfahren,
sowohl mit unterlegenen Bewerbern als auch mit Konzessionsinhabern.
Zudem sind Online Poker und -Casino nicht Teil der beschränkten
Marktöffnung, obwohl diese Marktsegmente einen deutlich größeren
Umfang ausmachen als die Sportwette.

Maarten Haijer, Generalsekretär der EGBA, kommentiert: "Zahlreiche
Fragen bezüglich der Sportwette sind in Deutschland nach wie vor
offen, obwohl das Vergabeverfahren seit Monaten läuft. Selbst wenn
die Vergabe gelingt, wird am Ende eine Marktregulierung stehen, die
für alle Beteiligten - sowohl die Anbieter, die Verwaltung als auch
den Breiten- und Profisport und die Werbebranche, die von Erträgen
der Glücksspielanbieter abhängig sind - Nachteile birgt."

Die schleppende Vergabe der Konzessionen zeigt, dass das gewählte
Regulierungsmodell problematisch ist. Die Bedenken der Kommission
können aus Sicht der EGBA zu diesem Zeitpunkt nur ausgeräumt werden,
wenn der Regulierungsansatz grundsätzlich überdacht oder das
Vergabeverfahren neu begonnen wird. Ohnehin stellt die deutsche
Regulierung einen europäischen Alleingang dar: In anderen
europäischen Ländern werden Anbieter auf Basis eines umfangreichen
Kriterienkatalogs zugelassen. Zudem gibt es mit der seit 2011
praktizierten Lizenzierung von Glücksspielanbietern in
Schleswig-Holstein ein binnenländisches Beispiel für eine
erfolgreiche Regulierung: Dort erhalten Anbieter eine Lizenz, die die
Erfüllung von hohen Zuverlässigkeits-, Qualitäts-,
Wirtschaftlichkeits- und Sicherheitskriterien nachweisen können.
Diese Verfahren haben sich in der Praxis bewährt und führen nirgends
zu vergleichbaren Verzögerungen und juristischen Auseinandersetzungen
wie in Deutschland.

Maarten Haijer fasst zusammen: "In Deutschland lässt sich
beobachten, wie ein politischer Kompromiss, von dem nun niemand
abrücken möchte, ein schlechtes Verfahren schafft. Für unsere
Mitglieder, die in allen europäischen Ländern aktiv sind, ist das
deutsche Vorgehen vor dem Hintergrund erfolgreicher europäischer
Regulierungsbeispiele und dem Fortbestand europarechtlicher Bedenken
unverständlich".

Die Erreichung der politischen Ziele von Schwarzmarktkanalisierung
und Bekämpfung der Spielsucht sind vor dem Hintergrund der
Verfahrensprobleme in der Konzessionsvergabe komplett in den
Hintergrund gerückt. Die Europäische Kommission plant, sich
spätestens 2014 im Rahmen der Evaluierung des
Glücksspielstaatsvertrages, mit der deutschen Regulierung intensiv
auseinander zu setzen. Der bisherige Verlauf des
Konzessionsverfahrens dürfte Gegenstand der Evaluierung sein.

Deutsche Kunden haben Anspruch auf ein effizient reguliertes
Angebot an digitaler Unterhaltung. So müssen sie nicht auf asiatische
Anbieter ausweichen. EGBA wird in sehr naher Zukunft mit einer
Vertretung in Berlin die Online-Gaming-Industrie vor Ort
repräsentieren und so einen faktenbasierten
Entscheidungsfindungsprozess mit Politik und anderen Stakeholdern
unterstützen.

Ãœber EGBA

Die European Gaming and Betting Association (EGBA) ist die
Industrievereinigung der führenden in der Europäischen Union
angesiedelten, lizenzierten und regulierten Online-Glücksspiel- und
Wettanbieter Bet-at-home.com, bwin.party, Betclic, Digibet, Expekt
und Unibet. Die EGBA tritt für einen durchgängigen und von fairem
Wettbewerb gekennzeichneten regulierten Online-Glücksspiel- und
Wettmarkt ein, der im Einklang mit EU-Recht steht. Die EGBA ist der
Ãœberzeugung, dass ein derart regulierter Markt auf der
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Wahrung von
Verbraucherschutzinteressen basieren sowie dem grenzübergreifenden
Charakter des Online-Marktes entsprechen sollte.



Pressekontakt:
Maarten Haijer: +32 2 554 08 90
Maarten.Haijer(at)egba.eu


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Oberster Datenschützer Schaar: Gläserner Bürger ist längst Wirklichkeit - Fluthilfe auch für vereinseigene Sportstätten möglich / Organisierter Sport dankt Bundestag für Aufnahme ins Aufbauhilfegesetz
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.06.2013 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 899850
Anzahl Zeichen: 6923

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Brüssel



Kategorie:

Innenpolitik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ein Jahr Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Deutschland: Beschränkte Marktöffnung droht zu scheitern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

EGBA - European Gaming and Betting Association (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von EGBA - European Gaming and Betting Association