PresseKat - Voßhoff/Granold: Koalition setzt starkes Signal gegen weibliche Genitalverstümmelung

Voßhoff/Granold: Koalition setzt starkes Signal gegen weibliche Genitalverstümmelung

ID: 899763

(ots) - Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend den
Gesetzentwurf der Koalition zur Strafbarkeit der Verstümmelung
weiblicher Genitalien verabschiedet. Dazu erklären die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea
Voßhoff und die zuständige Berichterstatterin Ute Granold:

"Die Koalition geht mit einer neuen Vorschrift im Strafgesetzbuch,
mit höheren Freiheitstrafen von bis zu 15 Jahren und verbesserten
Rechten für die Opfer konsequent gegen die Verstümmelung weiblicher
Genitalien vor."

Andrea Voßhoff führt dazu aus: "Die weibliche Genitalverstümmelung
ist eine schwerwiegende und durch nichts zu rechtfertigende
Menschenrechts-verletzung. Davon betroffen sind zwar hauptsächlich
Mädchen und Frauen in bestimmten Regionen Afrikas, Asiens und
Südamerikas. Nach Schätzungen leben aber auch in Deutschland knapp
24.000 Betroffene und etwa 6.000 Mädchen und Frauen, die von einer
Genitalverstümmelung bedroht sind. Als Gesetzgeber haben wir die
Pflicht, diese gefährdeten Mädchen und Frauen mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln zu schützen. Ein wirksamer strafrechtlicher Schutz
ist dabei natürlich besonders wichtig."

Ute Granold ergänzt: "Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist
zwar schon nach geltendem Recht als gefährliche Körperverletzung
strafbar. Mit der Regelung in einem eigenen Tatbestand im
Strafgesetzbuch macht die Koalition jetzt aber in besonderer Weise
deutlich, dass es hier um ein gesteigertes Unrecht geht, bei dem der
Staat auch ein gesteigertes Interesse an der Strafverfolgung hat. Die
weibliche Genitalverstümmelung wird deshalb künftig als Verbrechen
eingestuft, bei dem der Täter eine erhöhte Freiheitsstrafe von
mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren zu erwarten hat. Im Interesse
der zum Teil schon in jungen Jahren betroffenen Opfer beginnt die Tat




erst dann zu verjähren, wenn sie volljährig sind.

Der Gesetzentwurf stärkt außerdem die Rechte der Opfer einer
Genitalverstümmelung im Ermittlungs- und Strafverfahren. Sie können
sich dem Prozess gegen den Täter als Nebenklägerin anschließen und
haben frühzeitig Anspruch auf Bestellung eines kostenlosen
anwaltlichen Beistands.

Wir haben fraktionsübergreifend die Weichen für eine effektive
Bekämpfung der Verstümmelung weiblicher Genitalien gestellt und
senden damit auch ein starkes Signal an die Bürgerinnen und Bürger
und insbesondere an Täter und Opfer."



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Datum: 28.06.2013 - 10:11 Uhr
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