PresseKat - Apotheker informieren über Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr

Apotheker informieren über Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr

ID: 887157

Hannover, 06. Juni 2013 – „Erst fragen, dann fahren“ lautet das diesjährige Motto am 13. Juni 2013 beim deutschlandweiten Tag der Apotheke. Patienten gehen aus Unwissenheit oft allzu leichtfertig mit Arzneimitteln am Steuer um und unterschätzen die Gefahren. Was viele nicht wissen: Wer unter Medikamenteneinfluss einen Unfall verursacht, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Gemeinsam mit dem ADAC wollen die niedersächsischen Apotheker über die Gefahren im Straßenverkehr durch Arzneimittel aufklären.

(firmenpresse) - Für Alkohol gibt es gesetzliche Begrenzungen im Straßenverkehr, für Arzneimittel nicht. Hier muss der Patient zum einen den Beipackzettel studieren, zum anderen auf sein Körpergefühl achten. Oftmals ist man durch die Erkrankung selbst schon geschwächt und unkonzentriert. Ein Arzneimittel kann diesen Effekt noch verstärken. Problematisch ist dabei die Einnahme von Medikamenten, die man als Laie aus Unkenntnis nicht als gefährlich einstuft. „Bei Psychopharmaka und starken Schmerzmitteln versteht jeder, dass die Fahrtüchtigkeit nicht gegeben ist, aber bei rezeptfreien Arzneimitteln rechnen Patienten nicht damit“, erklärt Magdalene Linz, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen. Heinz-Günter Wolf, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e.V. fügt noch hinzu: „Wenn wir von Fahruntauglichkeit sprechen, meinen wir nicht nur Autofahrer. Auch Radfahrer sind gefährdet. Sie benötigen die gleiche Reaktionsgeschwindigkeit wie Autofahrer.“ Ein paar Beispiele mit besonders häufig eingenommenen Arzneimitteln sollen bei den Patienten ein Bewusstsein für die Gefahren schaffen.

Erkältungsmittel
Insbesondere Hustenblocker und Kombinationspräparate, die abschwellende Wirkstoffe enthalten, können die Reaktionsgeschwindigkeit mindern und Müdigkeit hervorrufen. Viele Patienten greifen gerne auf diese rezeptfreien Arzneimittel zurück und ahnen nicht, wie gefährlich die nächste Fahrt mit Auto oder Fahrrad werden kann. Insbesondere über Arzneimittel, die Doxylamin, Pseudoephedrin oder Dextromethorphan enthalten, sollte mit dem Apotheker gesprochen werden.

Schlafmittel
Ein gefährlicher Fehler, der bei der Einnahme von Schlafmitteln gemacht werden kann, ist die Einnahme mitten in der Nacht. Manche Arzneimittel wirken bis zu zwölf Stunden. Wer seine Tablette erst nachts um drei Uhr einnimmt, um noch etwas Schlaf zu finden, der ist morgens um sieben Uhr nicht fahrtüchtig. Patienten sollten den Apotheker bei der Auswahl des Präparates unbedingt fragen, nach welchem Zeitraum die Fahrtüchtigkeit wieder komplett hergestellt ist. Gerade für Autofahrer bieten sich hier Präparate an, die nur drei bis vier Stunden wirken.






Mittel gegen Bluthochdruck
Bei einer Therapie gegen Bluthochdruck sollte der Wagen unbedingt stehen gelassen werden, wenn der Blutdruckabfall zu Symptomen wie Schwindel, Benommenheit oder Kopfschmerzen führt. Bei längerer Einnahme des Präparates stabilisiert sich der Blutdruck und der Patient kann wieder unbeeinträchtigt am Straßenverkehr teilnehmen. Eine eigenmächtige Dosisänderung aufgrund dieser Anfangsschwierigkeiten sollten Patienten unbedingt unterlassen.

Anwendungen am Auge
Augentropfen, -salben und gele nehmen vorübergehend die klare Sicht. Wer beim Augenarzt pupillenerweiternde Augentropfen bekommen hat, kann mehrere Stunden nicht scharf sehen und ist blendempfindlich. Auch hier müssen Auto und Fahrrad stehengelassen werden.

Immer gilt: Wenn Sie neue Arzneimittel einnehmen müssen, sollten Sie zuerst Ihren Arzt oder Apotheker über die Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit befragen.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie und Toxikologie. Nach drei Staatsexamina erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Der Apotheker fertigt individuelle Rezepturen an, erklärt die korrekte Einnahme von Medikamenten, warnt vor Wechselwirkungen und garantiert diese Versorgung auch im Nacht- und Notdienst.



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Datum: 10.06.2013 - 10:18 Uhr
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