PresseKat - Reform der Altersversorgung für Zeitschriftenredakteure zum 1. April

Reform der Altersversorgung für Zeitschriftenredakteure zum 1. April

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Reform der Altersversorgung für Zeitschriftenredakteure zum 1. April

(pressrelations) -
Zum 1. April 2013 wird die tarifliche Altersversorgung für Redakteure bei Zeitschriftenverlagen für Neueinstellungen umgestaltet und modernisiert. Darauf einigte sich der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem Deutschen Journalisten- Verband (DJV). Damit sei eine Lösung gelungen, von der beide Seiten profitierten, erklärten die Tarifparteien übereinstimmend.

Für Redakteure, die nach dem Stichtag am 1. April 2013 erstmals beim Presseversorgungswerk versichert werden, würden insgesamt acht Prozent des Monatsgehaltes beim Presseversorgungswerk eingezahlt, wobei Verlag und Redakteur jeweils die Hälfte des Betrages übernehmen. Durch Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten werde dieser Betrag - anders als nach den bisherigen Regeln - weitgehend ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben abgeführt. Die Besteuerung erfolge erst bei der Rentenauszahlung. Die neuen tariflichen Regelungen führten zu einem positiven Gesamteffekt, obwohl die Beiträge seitens der Versicherten nominell leicht stiegen.
Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile bewirkten eine Nettoerhöhung der Gehälter der Redakteure. Die Verlage sparten zusätzlich zu den verringerten Sozialversicherungsabgaben gegenüber dem früheren Beitragssystem einen Prozentpunkt ein.

Mit dieser Neuregelung hätten DJV, ver.di und VDZ als Sozialpartner einen wichtigen Beitrag zu einem zukunftsfähigen Tarifwerk geleistet, erklärten die Verhandlungsführer der Tarifvertragsparteien übereinstimmend.

Für die rund 6.000 Zeitschriftenredakteure, die schon heute beim Presseversorgungswerk versichert sind, wurden keine Änderungen vereinbart. Allerdings haben Redakteure, die nach dem 1. Januar 2005 erstmals versichert wurden, die Möglichkeit, bis Ende des Jahres in den neuen Tarif zu wechseln. Der "alte Vertrag" verzinst sich dann beitragsfrei.

Beide Altersversorgungssysteme wurden in einem Tarifvertrag vereint, der frühestens zum 31. März 2017 kündbar ist.






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Datum: 28.03.2013 - 13:01 Uhr
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