PresseKat - Am 1.4. tritt die neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft

Am 1.4. tritt die neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft

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Am 1.4. tritt die neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft

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Ramsauer: Weniger Verkehrszeichen, mehr Klarheit

Am Ostermontag tritt die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Eines der Ziele ist es, den "Schilderwald" zu lichten. Verbesserte Radverkehrsvorschriften sorgen zudem für mehr Sicherheit.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer:

"Akzeptanz und Eindeutigkeit der Verkehrsvorschriften sind die Grundvoraussetzungen für einen sicheren Straßenverkehr. Ein Abbau der Überbeschilderung kann zu mehr Sicherheit beitragen. Der Grundsatz lautet: So viele Verkehrszeichen wie nötig, so wenige wie möglich. Die allgemeinen Regeln reichen oftmals aus."

Ein Ziel ist, die Zahl an Verkehrsschildern im Straßenbild zu reduzieren. Durch allgemeingültige Verhaltensvorschriften soll die Notwendigkeit für Verkehrsschilder reduziert werden. Zum Beispiel macht die Einführung eines generellen Parkverbotes auf Fahrradschutzstreifen dort Parkverbotszeichen unnötig, die Einführung eines generellen Überholverbotes an beschrankten und unbeschrankten Bahnübergängen macht das Aufstellen von Überholverbotszeichen in diesen Bereichen entbehrlich. Selten in der Praxis benötigte Zeichen dürfen nur noch in absoluten Ausnahmefällen angeordnet werden, einige Verkehrszeichen werden ganz aus dem Katalog gestrichen.

Die neue StVO verbessert vor allem auch die Sicherheit im Radverkehr. Neben dem generellen Parkverbot auf den Fahrradwegen darf in Fahrradstraßen künftig nicht mehr schneller als 30 km/h gefahren werden. Zudem kann mit einem entsprechenden Verkehrszeichen künftig darauf hingewiesen werden, dass eine Sackgasse für Fußgänger und Radfahrer durchlässig ist. Die Freigabe linker Radwege kann künftig durch das allein stehende Zusatzzeichen "Radverkehr frei" erfolgen. Auch die Beförderung in Fahrradanhängern wird erstmals klar geregelt: Personen, die mindestens 16 sind, dürfen grundsätzlich bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr in Fahrradanhängern mitnehmen. Gleichzeitig wird mit dem neuen Bußgeldkatalog das Nichtbeachten der Verkehrsvorschriften durch Radfahrer künftig härter geahndet: Auf Wunsch der Länder werden die Verwarnungsgelder um 5 bis 10 Euro angehoben.






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Datum: 28.03.2013 - 12:21 Uhr
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