PresseKat - Das Problem der Publizität bei der Sicherungsübereignung beweglicher Gegenstände

Das Problem der Publizität bei der Sicherungsübereignung beweglicher Gegenstände

ID: 843717

(von Malin Baruschke) Die jüngste Finanzkrise zieht weiter ihre Kreise. Die Banken der Euro-Zone sitzen auf so vielen faulen Krediten wie noch nie. Vor allem die spanischen Finanzjongleure haben zu tun: 15,5 % ihrer Kredite gelten momentan als ausfallgefährdet. Ein Beispiel für die Bedeutsamkeit von Kreditsicherheiten. Denn nicht erst seit heute gelten diese als „Schmierstoffe der Wirtschaft“. Doch was macht eine Kreditsicherheit grundlegend aus? Das Recht auf dem sie beruht!

(firmenpresse) - Dies gilt auch für die Sicherungsübereignung beweglicher Gegenstände. Nach der faktischen Abschaffung der Mobiliarhypothek im Jahr 1877, welche einem besitzlo-sen Vertragspfand gleichkam, existierte für Kreditnehmer und Gläubiger nur noch das - für Wirtschaft und Verkehr jedoch weitestgehend ungeeignete - Faustpfand-recht. Die daraufhin ermöglichte Sicherungsübereignung wies jedoch dasselbe Problem auf wie die zuvor abgeschaffte Mobiliarhypothek. Ihr fehlte jegliche Publizi-tät!
Fehlende Publizität kann zu Rechtsunsicherheit führen. Insbesondere Kreditsicher-heiten sollten jedoch transparent und verlässlich sein, um Vertrauen zu schaffen. Fehlende Publizität birgt darüber hinaus die Gefahr des Missbrauchs. Hinzu kommt das Problem von Kollisionen mit anderen Mobiliarsicherheiten. Auch das Problem von Rangzuordnungen und Beweisproblemen in Einzelzwangsvollstreckung und Insolvenz ist vorhanden. Der dem Insolvenzrecht innewohnende Gleichbehandlungsgrundsatz könnte darüber hinaus durch zuvor nicht publizierte, revolvierende Sicherheiten zum Nachteil ungesicherter Gläubiger verletzt werden. Schließlich liegt ein wesentlicher Mangel der deutschen Sicherungsübereignung in ihrer im internationalen Vergleich fehlenden Anerkennung gegenüber Staaten, die besitz- und publizitätslose Sicherungsrechte ohne Registrierung als unwirksam ansehen bzw. ihnen die Drittwirksamkeit versagen. Der europäische und weltweite Trend geht in Richtung des registergestützten Pfandrechts. Deutschland mit seiner vollkommen publizitätslosen Sicherungsübereignung steht isoliert da.

Anhand des aktuellen Diskussionsstandes in der Literatur erklärt die Arbeit von Eu-gen Koros, vor welche Probleme die Publizitätslosigkeit der Sicherheitsübereignung die Wirtschaft und den Verkehr stellt. Zur Herleitung blickt der Autor dabei auf die geschichtliche Entwicklung bis in die Zeit des römischen Rechts zurück. Nach der Darstellung ihrer rechtlichen Struktur wird die Sicherungsübereignung von ihrem Pendant, dem Vertragspfandrecht, abgegrenzt. In diesem Zusammenhang stellt Ko-ros fest, dass „die Sicherungsübereignung im Grunde das will, was das Pfandrecht macht, während das Pfandrecht nicht darf, was die Sicherungsübereignung kann.“ Eine Feststellung, mit dem die fundamentalen Unterschiede aber auch die gegenseitigen Abhängigkeiten und Bedürfnisse beider Sicherungsmöglichkeiten auf den Punkt gebracht werden.




Koros verharrt aber nicht auf der bloßen Darstellung von Problemen. Engagiert sucht der Autor nach Lösungsansätzen und verkennt dabei nicht, dass für mehr Publizität auch gegebenenfalls ein Preis zu zahlen wäre, nämlich die bis zu einem gewissen Maße offen zu legenden Kreditverhältnisse des Sicherungsgebers und die Gefahr der Beschränkung des Verkehrs. Der Bearbeiter untersucht schließlich akribisch die Frage, welche Art von Publizitätsträger die aufgezeigten Problematiken beheben könnte und gleichzeitig in der Lage wäre, den Interessen der Sicherungsnehmer, der Sicherungsgeber und des Verkehrs weitestgehend Rechnung zu tragen.
Am Beispiel des Modellgesetzes für Sicherungsgeschäfte der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) und dem elektronisch geführten Mobiliarregister des amerikanischen Art. 9 UCC entwickelt Koros schließlich eine alternative Lösungsmöglichkeit. Diese bietet eine gute Diskussionsgrundlage für weitergehende Forschungen und Untersuchungen. Vor dem Hintergrund der Harmonisierungsbemühungen des europäischen Mobiliarkreditsicherungsrechts sowie der Rechtsharmonisierung innerhalb der Europäischen Union überhaupt erscheinen die auf der Basis der aktuellen Literaturmeinungen zusammengefassten Vorschläge von Koros gar als Muss.
Die Arbeit von Koros versteht es detailliert, klar gegliedert und immer verständlich den Prozess der Gesetzesentstehung und des Problemaufrisses der Publiziätslosig-keit der Sicherungsübereignung bis hin zu alternativen Lösungsansätzen zu be-schreiben und zu erklären. Eine Tatsache, die es auch für den juristisch unbedarften Leser angenehm macht, Koros‘ Arbeit zu studieren, insofern er Vorwissen über deutsche Sicherungsrechte mitbringt.
Eugen Koros ist Angehöriger der Kriminalpolizei mit langjähriger Erfahrung im Be-reich der Wirtschaftskriminalität. Zudem ist er Lehrbeauftragter im Fach Kreditsiche-rungsrecht. Dies macht ihn zu einem Autor, welcher fachlich beschlagen, praxisnah und in erster Linie immer verständlich dem Leser vermittelt, wie wichtig es ist, das deutsche Mobiliarkreditsicherungsrecht transparent zu gestalten und den internatio-nalen Anforderungen an ein modernes Kreditsicherungssystem gerecht zu werden. Das Buch ist für jeden geeignet, der sich selbst mit dem Thema der Mobiliarsicher-heiten beschäftigt, einen gedanklichen Anstoß benötigt, oder sich einfach nur ein der Thematik entsprechendes, gut gebündeltes und geschichtlich hergeleitetes Hintergrundwissen verschaffen möchte. Durch die optimale Gliederung, den leicht zu folgenden Textfluss und die Informationsfülle gestaltet sich Koros‘ Arbeit als sehr lesenswert und lehrreich.


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