Weg für neue Kinderwunschzentren trotz Kritik von Frauenärzten frei
LSG: Kein Konkurrenzschutz in dieser Sache
(PresseBox) - Die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung ist für viele Mütter und Paare ein willkommener Ausweg, wenn andere Wege, ein Kind zu bekommen, versperrt sind oder nicht in Betracht kommen. Dieser Fall betrifft Frauenärzte, die mit Genehmigung der Landesärztekammer künstliche Befruchtungen durchführen. Können sie sich gegen die Zulassung neuer Konkurrenten vor Gericht wehren? Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied darüber...
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Datum: 28.03.2013 - 08:45 Uhr
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