PresseKat - Anforderungen an Ausführungen im Urteil - 3 Ss OWI 43/04 OLG Hamm

Anforderungen an Ausführungen im Urteil - 3 Ss OWI 43/04 OLG Hamm

ID: 837207

Mit den Anforderungen an die Ausführungen im tatrichterlichen Urteil, wenn dem Betroffenen eine Überladung zur Last gelegt wird, hat sich das Oberlandesgericht Hamm befasst. (3 Ss OWi 43/04 OLG Hamm). Das Urteil befasst sich im Rahmen einer Bußgeldsache mit dem Vorwurf der fahrlässiger Überladung eines Lastkraftwagens.

(firmenpresse) - Mit den Anforderungen an die Ausführungen im tatrichterlichen Urteil, wenn dem Betroffenen eine Überladung zur Last gelegt wird, hat sich das Oberlandesgericht Hamm befasst. (3 Ss OWi 43/04 OLG Hamm). Das Urteil befasst sich im Rahmen einer Bußgeldsache mit dem Vorwurf der fahrlässiger Überladung eines Lastkraftwagens.
Das Urteil gibt Hinweise, wie sich Betroffene in ähnlich gelagerten Fällen verteidigen können und welche Rechtsbehelfe zu ergreifen sind.
Auf den Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Gütersloh vom 04. November 2003 hat der 3. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm am 01. 06. 2004 durch den Richter am Oberlandesgericht als Einzelrichter die Rechtsbeschwerde zwar zugelassen, aber im Ergebnis als unbegründet verworfen.www.3ss.de
Zur Fortbildung des Rechts ist die Rechtsbeschwerde nur dann zuzulassen, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (OLG Hamm, VRS 56, 42 f). Eine Zulassung unter dem Gesichtspunkt der Fortbildung des Rechts kommt daher nur bei entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und abstraktionsfähigen Rechtsfragen in Betracht (vgl. Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 80 Rdnr. 3).
3 Ss OWi 43/04
a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, welche Anforderungen an die Ermittlung der Überladung eines Kraftfahrzeuges zu stellen sind. Insoweit ist anerkannt, dass dann, wenn im Einzelfall zureichende und naheliegende Hinweise auf das Vorliegen von Messfehlern bestehen, sich der Tatrichter von der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Messergebnisse überzeugen und ggf. ein Sachverständigengutachten einholen muss, um sich zu vergewissern, ob über vorzunehmende Abschläge die aufgetretenen Fehlerquellen ausgeglichen werden können und in welcher Höhe diese Abschläge dann konkret vorzunehmen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss des 4. Senats vom 08.04.2004 4 Ss OWi 225/04 OLG Hamm; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2001, NZV 2001, 308, je m. w. N.). Anlass zu einer darüber hinausgehenden Fortbildung des Rechts bietet der vorliegende Fall nicht.




3 Ss OWi 43/04
b) Ebenfalls hinreichend in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt ist weiterhin, unter welchen Voraussetzungen dem Betroffenen bei einer Überladung ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen ist. Insoweit besteht im Wesentlichen Einigkeit darüber, dass der Führer eines Lastkraftwagens grundsätzlich zu prüfen hat, ob die von ihm übernommene Ladung zu einer Überschreitung des für das Fahrzeug zulässige Gesamtgewicht bzw. der zulässigen Achslast geführt hat (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.06.2002; OLG Düsseldorf, DAR 1993, 105 f und NStZ-RR 1996, 23; SchlH OLG, Beschluss vom 09.05.2000, Zit. bei Döllel/Dreeßen, SchlHA 2001, 149; vgl. auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 34 StVZO, Rdnr. 16 m. w. N.). Auch hier bietet der vorliegende Fall keine Veranlassung zur Fortbildung des Rechts.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

3ss.de ist ein Portal zu den Themen Bussgelder, Ordnungswidrigkeiten, Fahrverbote etc. Fachbeiträge von Experten und eine Gratishotline sorgen für ein umfassendes Angebot. Es wird ausführlich auf die Entwicklungen im Verkehrs- und Strafrecht eingegangen. Herausgeber ist der Mannheimer Anwalt Thomas Disque.



Leseranfragen:

Klaus Schmid, Schmid Promotion, Dörrhorststr. 2, 67059 Ludwigshafen
Fon: 062151077 kschmid007(at)web.de



PresseKontakt / Agentur:

Klaus Schmid, Schmid Promotion, Dörrhorststr. 2, 67059 Ludwigshafen
Fon: 062151077 kschmid007(at)web.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Gegen den Trend: Berliner Emissionshaus Super Web Fund gestartet Wirtschaftsberatung Bach & Partner - Strategischen Zusammenarbeit mit Kawa Energy AG
Bereitgestellt von Benutzer: Erwin_Huber
Datum: 19.03.2013 - 11:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 837207
Anzahl Zeichen: 3463

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Klaus Schmid
Stadt:

Ludwigshafen


Telefon: 062151072

Kategorie:

Finanzberatung


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.03.2013

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anforderungen an Ausführungen im Urteil - 3 Ss OWI 43/04 OLG Hamm"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schmid Promotion (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Selbstanzeige wird eingeschränkt ...

Nach dem Ankauf von CDs mit den Daten potenzieller Steuerhinterzieher stieg im ersten Halbjahr 2010 die Anzahl der Selbstanzeigen um fast 1000 Prozent. Lag die Durchschnittsrate in den Vorjahren bei 2000 Selbstanzeigen pro Jahr, wurden in den ersten ...

Lohnsteuerhilfevereine beraten bei der Steuererklärung ...

Seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 behalten die Geldinstitute automatisch 25 % der Kapitaleinkünfte ein und führen diese an das Finanzamt ab. Findet sich der Steuerpflichtige damit ab und verzichtet er später auf die Abgabe ein ...

Alle Meldungen von Schmid Promotion