(ots) - Zur Debatte über das Leistungsschutzrecht erklärt
der Arbeitskreis Netzpolitik der CDU:
Die Mitglieder des Arbeitskreises Netzpolitik der CDU haben
weiterhin Bedenken hinsichtlich der Wirkung des Leistungsschutzrechts
für Presseverlage. Der AK Netzpolitik hat die Entwicklung eines
Leistungsschutzrechts für Presseverlage von Beginn an kritisch
begleitet. Frühzeitig hat das Gremium seine ordnungspolitischen
Bedenken geäußert. Es bleiben grundsätzliche Kritikpunkte
hinsichtlich der Wirkung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage
bestehen, auch wenn in der Debatte wichtige substantielle Änderungen
erreicht wurden.
Beispielsweise wird jetzt nur noch die systematische gewerbliche
Nutzung von Presseerzeugnissen geschützt. Private Nutzung ist
garantiert frei. Die Verwendung von Links ist weiterhin ohne
Einschränkung möglich.
Die Regelung zur Verwendung von Snippets bietet weiterhin einen zu
großen Interpretationsspielraum. Rechtssicherheit und
Rechtsdurchsetzung sind aber entscheidende Voraussetzungen sowohl für
den Wirtschaftsstandort Deutschland im Bereich IKT als auch für einen
fairen Interessenausgleich zwischen Urhebern, Nutzern und Verwertern.
Der Arbeitskreis wird diese schwierige und kontroverse Debatte, die
über den Bundestagsbeschluss hinaus fortgesetzt wird, hinsichtlich
der Praxistauglichkeit weiterhin kritisch begleiten und kommentieren.
Hintergrund
Dem Arbeitskreis Netzpolitik der CDU gehören neben Abgeordneten
des Deutschen Bundestages vor allem netzaktive Mitglieder der CDU
Deutschlands an. Vorsitzender des rund 20-köpfigen Gremiums ist
Michael Kretschmer, stellvertretender Vorsitzender der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ziel des Gesprächskreises ist es, unter
Beteiligung zahlreicher externer Experten die aktuellen
netzpolitischen Fragestellungen aufzugreifen.
Pressekontakt:
CDU Deutschlands
Pressestelle
Telefon: 030 / 22 070 141 - 144
Telefax: 030 / 22 070 145