(ots) - Der Deutsche Bundestag entscheidet heute in 2./3.
Lesung über die von der christlich-liberalen Koalition vorgelegten
Verschärfungen im Lebens-, Bedarfsgegenstände- und
Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Hierzu erklären der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
Franz-Josef Holzenkamp, und die zuständige Berichterstatterin Carola
Stauche:
"Innerhalb kürzester Zeit hat die Koalition Vorschriften zum
härteren Vorgehen gegen Täuschungen im Lebensmittelsektor auf den Weg
gebracht. Sie zieht damit unmittelbar Konsequenzen aus dem
Pferdefleisch- und dem Bio-Eier-Skandal.
Künftig sollen die Namen der betroffenen Lebensmittelunternehmen
und der Produkte schon im Falle des hinreichend begründeten Verdachts
einer Täuschung über Inhaltsstoffe von den Behörden öffentlich
gemacht werden. Im Fall einer Gesundheitsgefahr für die Verbraucher
muss schon nach geltender Rechtslage die Öffentlichkeit informiert
werden.
Die Novellierung des LFGB setzt den letzten Punkt des Aktionsplans
Verbraucherschutz in der Futtermittelkette um, der Konsequenzen aus
den Dioxin-Funden Anfang 2011 und der EHEC-Krise zieht. Der
Verbraucher wird besser geschützt, indem die Zusammenarbeit der
Behörden in Bund und Ländern verbessert wird - vor allem die zwischen
Lebensmittel- und Gesundheitsbehörden. Außerdem werden
Mischfuttermittelunternehmen dazu verpflichtet, sich in ausreichender
Höhe zu versichern. Damit werden Landwirte vor finanziellen Schäden
infolge von Futtermittelverunreinigungen geschützt. Die Regelungen
gelten auch für Mischfuttermittelunternehmen mit Sitz im Ausland, die
eine Produktionsstätte in Deutschland haben."
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