(ots) -
Presse-Statement
Zur heute im Bundestag zur Abstimmung stehenden Änderung des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bezüglich der
Behördeninformation bei Täuschung erklärt Anne Markwardt, Expertin
für Informationsrechte bei der Verbraucherorganisation foodwatch:
"Wer nur informieren soll und nicht informieren muss, der darf das
Informieren auch sein lassen - genau das ist das Problem. Also: Weg
mit dem Ermessensspielraum! Wenn Behörden Kenntnis von Täuschung und
Betrug haben, müssen sie auch informieren müssen, und zwar
unverzüglich. Schließlich sind sie für die Verbraucher da, für
Wirtschaftsförderung gibt es andere Einrichtungen."
Hintergrund:
Bei Fällen von Etikettenschwindel können die zuständigen Behörden
die Verbraucher aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage bei
Täuschungsfällen nicht über die betroffenen Produkte informieren. Die
Regierungskoalition plant eine Änderung im Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuch (LFGB), nach der die Behörden in solchen
Fällen informieren "sollen" - eine Vorgabe, nach der sie informieren
"müssen", ist hingegen nicht geplant.
Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Martin Rücker
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