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Pfeiffer/Nüsslein: EU-Kommission bewegt sich auf deutschen Druck - Keine Privatisierung der Wasserversorgung

ID: 824415

(ots) - Am heutigen Donnerstag werden im Deutschen
Bundestag erneut die Vorschläge der Europäischen Kommission für eine
neue Konzessionsrichtlinie und insbesondere zur geplanten
Ausschreibungspflicht für die Wasserversorgung debattiert. Hierzu
erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der zuständige
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüsslein:

"Der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante
Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung
fallenzulassen, zeigt endlich Wirkung. EU-Kommissar Barnier hat in
der vergangenen Woche eine grundlegende Ãœberarbeitung der bisherigen
Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. Dies begrüßen wir
ausdrücklich.

Das Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der
beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Von Anbeginn
haben wir uns gegen eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der
öffentlichen Wasserversorgung ausgesprochen. Mit der Vorlage dieses
Richtlinien-Vorschlags hat die Kommission ihre Kompetenzen klar
überschritten. Nun gilt es zu verhindern, dass bewährte
Versorgungsstrukturen in Deutschland zerschlagen und die erstklassige
Qualität der Wasserversorgung gefährdet werden.

Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die
richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel
aufgebaut werden muss. Auch die Besonderheiten der interkommunalen
Zusammenarbeit in Deutschland müssen berücksichtigt werden. Jetzt
steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in
besonderer Verantwortung."

Hintergrund:

Die Debatte im Deutschen Bundestag findet am heutigen Donnerstag
unter TOP 9, Privatisierung Wasserversorgung, gegen 16:15 Uhr statt.




EU-Kommissar Barnier hat in der Sitzung des Binnenmarktausschusses
des Europäischen Parlaments am 21. Februar 2013 angekündigt, dass bei
der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem
Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von
anderen Sparten (z.B. der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung)
betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in
solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale
Unternehmen mehr als ein Fünftel seiner Wassersparte außerhalb der
eigenen Kommune betreibt. Das dürfte in Deutschland kaum der Fall
sein.



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Datum: 28.02.2013 - 09:41 Uhr
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