PresseKat - MWB Vermögensverwaltung AG: „Bundesfinanzhof lockert Bankgeheimnis“

MWB Vermögensverwaltung AG: „Bundesfinanzhof lockert Bankgeheimnis“

ID: 81025

MWB Vermögensverwaltung AG informiert über das aktuelle Urteil

Appenzell, im April 2009: Der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches Finanzgericht hat das Bankgeheimnis in Deutschland gelockert. Falls dem Finanzamt bei der Steuerprüfung einer Bank ungewöhnliche Wertpapiergeschäfte oder auch nur Kontoüberweisungen aus dem Ausland auffallen, darf es die finanziellen Verhältnisse von Kunden ohne konkreten Verdacht überprüfen – die erfahrenen Schweizer Finanzdienstleister der MWB Vermögensverwaltung AG informieren über das Urteil und seine Konsequenzen.

(firmenpresse) - Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs haben deutsche Finanzämter nach Meinung der MWB Vermögensverwaltung AG einen grösseren Spielraum für Kontrollen – Behörden haben nun bessere Möglichkeiten, die Bankkonten von Kunden zu überprüfen. „Es muss nicht mehr der ganz grosse Hammer des strafrechtlichen Verdachts vorliegen“, so ein Sprecher des Gerichts. Hintergrund des Urteils ist ein Streitfall zwischen einem westdeutschen Geldhaus und dem Finanzamt. In einer westfälischen Bankfiliale hatte die Behörde entdeckt, dass 36 Bankkunden hohe Schadenersatzzahlungen für Wertpapierfehlkäufe bekommen hatten – diese Bankkunden wurden verdächtigt, dem Fiskus Kapitaleinnahmen vorenthalten zu haben. Es geht deshalb um die Frage, ab wann die jeweiligen Finanzämter am Wohnort der Kunden per Kontrollmitteilung informiert werden dürfen.

Der Bundesfinanzhof hat jetzt in dem Urteil bestimmt, dass eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt angebracht ist, sobald das Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweise, „die aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorheben oder eine für Steuerhinterziehung besonders anfällige Art der Geschäftsabwicklung erkennen lassen“. Die Richter zählen zum Beispiel bereits Kontoüberweisungen aus dem Ausland oder eine räumliche Distanz zwischen Bank und Wohnort aufgrund einer möglichen Verschleierungsabsicht als Verdachtsmoment.

Als Konsequenz aus dem Urteil können Bankkunden nach Ansicht der MWB Vermögensverwaltung AG noch weniger als bisher darauf vertrauen, dass ihre Bankdaten vor den Augen anonymer Finanzbeamter geschützt sind. Offenbar, so die Schweizer Experten der MWB Vermögensverwaltung AG, gebe es in Deutschland sogar eine recht grosse Akzeptanz strikter Kontrollen im Finanzbereich, da viele Bürger davon ausgingen, dass wohlhabende Personen generell grosse Summen am Fiskus vorbeischleusen.











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Über die MWB Vermögensverwaltung AG
Die MWB Vermögensverwaltung AG ist ein Traditionshaus aus der Schweiz mit fast drei Jahrzehnten Erfahrung. Ihre kontinuierliche und verlässliche Leistungsbereitschaft stellt die MWB Vermögensverwaltung AG mit jedem Projekt neu unter Beweis. Die Finanzexperten der MWB Vermögensverwaltung AG sorgen für die nachhaltige Erfüllung der Anlageziele ihrer Kunden. Der Sitz der MWB Vermögensverwaltung AG befindet sich in Appenzell. Gemeinsam mit ihren Kunden erarbeitet die MWB Vermögensverwaltung AG Lösungen für den Vermögensaufbau, die Kapitalsicherung und die Vorsorge. Die Finanzexperten der MWB Vermögensverwaltung AG bilden sich stetig weiter. So profitieren die Kunden der MWB Vermögensverwaltung AG stets von einer Dienstleistung auf dem neuesten Stand. Ihre jahrzehntelange Erfahrung sowie die aktiven Beziehungen im internationalen Netzwerk des Kapitalmarkts setzt die MWB Vermögensverwaltung AG konsequent für die Vermehrung des ihr anvertrauten Vermögens ein.



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Datum: 30.03.2009 - 17:12 Uhr
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Kategorie:

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Freigabedatum: 30.03.2009

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