Heilbronner Fall beweist: DNA ist kein 100-Prozent-Beweis
(pressrelations) - Anlaesslich der DNA-Panne im Heilbronner Phantom-Fall erklaert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Stuenker:
Der Fall des "Heilbronner Phantom" beweist, dass eine DNA-Spur am Tatort kein 100-Prozent-Beweis fuer die Taeterschaft einer Person ist. Zwar hat die Analyse eine hohe Wahrscheinlichkeit, sie beweist aber nicht, wie denn diese Spur an den Tatort gelangt ist.
Mit groesster Skepsis ist daher dem Vorschlag des Bundesrates zu begegnen, dass ein vor Gericht Freigesprochener sich erneut einem Prozess stellen muss, wenn neue kriminaltechnische Untersuchungsmethoden - wie etwa die DNA-Analyse - Hinweise geben, dass der Beschuldigte doch der Taeter war. Die Sachverstaendigen, die zu dieser Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts erst kuerzlich angehoert worden waren, hatten den Vorschlag ueberwiegend negativ bewertet.
Im Heilbronner Fall ist seit Jahren ist nach einer unbekannten Frau gefahndet worden, deren DNA an 40 Tatorten gefunden wurde.
Unter anderem soll sie im April 2007 in Heilbronn eine Polizistin erschossen haben. Jetzt hat es den Anschein, dass verunreinigte Wattestaebchen die kriminalistische Suche ueber lange Jahre in die Irre leiteten.
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