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Mehr Verbraucherschutz gegen unerwünscht Anrufe

ID: 80546

Mehr Verbraucherschutz gegen unerwünscht Anrufe

Bis zu 50.000 Euro Bußgeld

(pressrelations) - lich der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:

Die Belästigungen durch unerlaubte Werbeanrufe werden durch das heute verabschiedete Gesetz deutlich zurückgehen. Dies ist eine gute Nachricht für die Verbraucher in Deutschland, Konkret bedeutet dies, dass es nun strengere Bestimmungen für Callcenter gibt.

Unerlaubte Telefonanrufe haben sich inzwischen zu einer regelrechten Plage entwickelt. Besonders ältere Menschen werden häufig durch solche Anrufe gestört und im anschließenden Gespräch übervorteilt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnte das Bundesjustizministerium letztendlich überzeugen, dass damit Schluss sein muss.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz - das freilich noch durch den Bundesrat muss – bedarf es der im Vorfeld der ausdrücklichen Einwilligung des Verbrauchers in Werbeanrufe. Als Sanktionsmaßnahme wird zudem ein Bußgeld eingeführt. Bis zu 50.000 Euro werden fällig, wenn die Einwilligung des Verbrauchers fehlte und damit der Anruf unerlaubt war. Durch das nun beschlossene Verbot der Rufnummernunterdrückung ist auch klargestellt, dass ein Anrufer ohne Rufnummernanzeige illegal handelt. Derartige anonymisierte Werbeanrufe sind nun illegal, jeder Bürger sollte ein ihm derartig aufgezwungenes Gespräch sofort beenden. Das ist nicht unhöflich, sondern nur vernünftig und vom Gesetz gewollt.

Auch bei telefonisch untergeschobenen Verträgen über Telefondienstleistungen oder Stromlieferungen hat der Verbraucher nun mehr Rechte. Zukünftig muss der alte Vertrag schriftlich gekündigt werden. Hiermit schaffen wir Rechtssicherheit für die Verbraucher und für deren bisherige Vertragspartner. Der neue Anbieter kann sich also nicht länger arglistig in ein bestehendes Vertragsverhältnis hineinmogeln.






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Datum: 27.03.2009 - 12:32 Uhr
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