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Aufsicht über Zahlungsdienstleister eingeführt

ID: 80424

Aufsicht über Zahlungsdienstleister eingeführt

(pressrelations) - Zu der heutigen 2./3. Lesung des Zahlungsdiensteumsetzungsgesetzes erklaeren der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Ulrich Krueger und der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Martin Gerster:

Heute wird mit der 2./3. Lesung die Gesetzesberatung des Zahlungsdiensteumsetzungsgesetzes abgeschlossen. Dies ist ein weiterer Schritt zu einem einheitlichen Rechtsrahmen fuer den Zahlungsverkehr im europaeischen Binnenmarkt. Ziel des Vorhabens, zu dem auf europaeischer Ebene die Zahlungsdienste-Richtlinie beschlossen wurde, ist es, den unbaren Zahlungsverkehr in der EU einfacher, sicherer und billiger zu machen.

Mit dem Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz werden Zahlungsinstitute, die Zahlungsvorgaenge ausfuehren, aber anders als Kreditinstitute keine Einlagen annehmen duerfen, einer Aufsicht durch die Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt. Bisher unterliegen Zahlungsinstitute keiner harmonisierten Aufsicht in der EU. Die Institute unterstehen nun der Solvenzaufsicht durch die BaFin. Die Erlaubnis zur EU-weiten Erbringung von Zahlungsdiensten werden nur solche Unternehmen erhalten, die die Anforderungen des Gesetzes erfuellen. Dies bedeutet, dass diese Unternehmen angemessene Eigenmittel vorhalten muessen und dass sie fuer den Insolvenzfall vorgegebene Sicherheitsanforderungen erfuellen muessen, damit der Nutzer von Zahlungsdiensten wirksam abgesichert ist.

Damit werden gleiche Wettbewerbsbedingungen fuer alle Anbieter im EU-weiten Zahlungsverkehr geschaffen. Der Gesetzentwurf dient der aufsichtsrechtlichen Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie. Die zivilrechtliche Umsetzung der EU-Richtlinie soll durch einen Gesetzentwurf erfolgen, der derzeit federfuehrend im Rechtsausschuss beraten wird.

Der Bundesregierung ist es schon bei den auf EU-Ebene erfolgten Verhandlungen zur Zahlungsdiensterichtlinie gelungen, die von anderen Laendern gewollte Aufweichung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Kreditkartengeschaeft zu verhindern. Unter anderem konnte in den Verhandlungen erreicht werden, dass bei Kreditkarten, die von Zahlungsinstituten ausgegeben werden, Kredite innerhalb von 12 Monaten zurueckgefuehrt werden muessen.






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Datum: 26.03.2009 - 17:21 Uhr
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