PresseKat - Kinderrechte ins Grundgesetz

Kinderrechte ins Grundgesetz

ID: 774176

Kinderrechte ins Grundgesetz

(pressrelations) -
Aktionsbündnis begrüßt heutige Debatte im Bundestag

Berlin, Köln, den 30.11.2012. Das Aktionsbündnis Kinderrechte - Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind - begrüßt die heute im Bundestag stattfindende Debatte zum Thema "Kinderrechte ins Grundgesetz". Die Kinderrechtsorganisationen erhoffen sich durch die Debatte eine neue Belebung der Diskussion entlang den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, deren Maßgaben grundgesetzlich nach wie vor nicht ausreichend Beachtung finden. Das Aktionsbündnis Kinderrechte hatte vor kurzem einen eigenen Formulierungsvorschlag für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz vorgestellt. Damit soll die Stellung des Kindes als eigenständige Persönlichkeit gestärkt und die Verantwortung des Staates für die Rechte des Kindes hervorgehoben werden.

Das Aktionsbündnis freut sich über die Tatsache, dass die UN-Kinderrechtskonvention auch für die vom Bundestag diskutierten Gesetzesentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion leitendes Motiv war. Die Debatte ist damit ein wichtiges Signal, dass die Kinderrechte auch im Parlament ernst genommen werden.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte wiederholt sein Gesprächsangebot an die Bundesregierung, über seinen Formulierungsvorschlag zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu diskutieren. Bisher hat die Bundesregierung leider nur über die Presse auf den Vorschlag reagiert. Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für einen neu zu schaffenden Artikel 2a Grundgesetz hat folgenden Wortlaut:

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.
(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.
(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.




(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Weitere Informationen und ein ausführliches Hintergrundpapier zum Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.

Für Presserückfragen:

  • UNICEF Deutschland, Helga Kuhn, 0221-93650-315, www.unicef.de
  • Deutsches Kinderhilfswerk, Uwe Kamp, 030-308693-11, www.dkhw.de
  • Deutscher Kinderschutzbund, Johanna Suwelack, 030-214-809-20, www.dksb.de
  • Deutsche Liga für das Kind, Prof. Jörg Maywald, 0178-5339065, www.liga-kind.de

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Datum: 30.11.2012 - 11:15 Uhr
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