(ots) - Da ist es: das totale Tresenverbot für Raucher.
Wenn ab Mai 2013 in Kneipen noch Aschenbecher herumstehen, darf das
fast als Aufforderung zur Ordnungswidrigkeit verstanden werden. Es
gibt nur eine Ausnahme: Bei "geschlossenen Gesellschaften" ist das
Qualmen in Gaststätten weiter erlaubt. Skeptiker sehen schon wieder
die Gefahr des Missbrauchs. Dann gebe sich die Thekenrunde in der
Eckkneipe eben als geschlossene Gesellschaft aus. Es sitzen ohnehin
jeden Abend dieselben auf den Hockern. Bietet sich also ein
Schlupfloch? Ein Medienbericht sorgte dazu für Aufregung. Demnach
müssten private Feiern in Kneipen und Gaststätten als geschlossene
Gesellschaften beim Ordnungsamt gemeldet werden. Braucht man also vor
der Geburtstagsfeier den Stempel vom Amt? Der Sprecher des
NRW-Gesundheitsministeriums dementierte genervt: Private Feiern
würden nicht kontrolliert. Nur bei auffälligen Häufungen von
Geburtstagsfeiern in einer Kneipe solle die Kommune künftig näher
hinsehen. Näheres müsse noch bis Mai in den Ausführungsbestimmungen
des Gesetzes geregelt werden. In den Ordnungsämtern hört man das mit
Sorgen. Die Kommunen sollen die verschärften Verbote aktiv
überwachen. Woher das Personal für Zigarettenpatrouillen kommen soll,
weiß niemand. Ob das Gesetz in seiner Schärfe überhaupt praktisch
umsetzbar ist, darf bezweifelt werden. Eigentlich wollte die
rot-grüne Landesregierung doch Unsicherheiten beseitigen. Ausnahmen
wie Raucherräume flogen für eine einheitliche Regelung aus dem
Gesetz. Dabei hatten die letzten öffentlichen Rückzugsräume durchaus
einen Sinn. Wer vom Rauch verschont bleiben wollte, konnte woanders
hingehen. Wer qualmen wollte, durfte es. Letztlich war das ein
Nichtraucherschutz, mit dem sich beide Seiten arrangieren konnten.
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