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DGAP-News: CCR Logistics Systems AG: Veröffentlichung nach§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

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(firmenpresse) - DGAP-News: CCR Logistics Systems AG / Schlagwort(e): Sonstiges
CCR Logistics Systems AG: Veröffentlichung nach§37q Abs. 2 Satz 1
WpHG

31.08.2012 / 13:02

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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass
der Konzernabschluss der CCR Logistics Systems AG, Dornach, zum
Abschlussstichtag 31.12.2010 fehlerhaft ist:

1. In der Konzern-GuV wird aufgrund eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages mit der Reverse Logistics GmbH für das
Geschäftsjahr 2010 ein Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von TEUR 545 und
für das Geschäftsjahr 2009 ein Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von TEUR
2.271 ausgewiesen. Eine Verlustübernahme durch den Mehrheitsgesellschafter
stellt keinen Ertrag der Gesellschaft dar, sondern ist als Einlage des
Gesellschafters darzustellen. Entsprechend ist auch die Kapitalrücklage zu
niedrig ausgewiesen.
Die angewandte Darstellungsmethode verstößt gegen IAS 1.109.

2. Die Beteiligung an einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft, die
im März 2011 Insolvenz angemeldet hat, wurde im Konzernabschluss 2010 nicht
wertgemindert. Das Konzernergebnis vor Steuern ist deshalb um TEUR 316 zu
hoch ausgewiesen.
Dies verstößt gegen IAS 39.66 i.V.m. IAS 10.9.

3. Gemäßden Ausführungen im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde
im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 gegen weitere Anforderungen der
Bilanzierung nach IAS 38, IAS 27 und IAS 1 verstoßen. Dies betrifft den
Geschäfts- und Firmenwert im Zusammenhang mit einer polnischen
Konzerngesellschaft sowie sonstige kurzfristige (finanzielle)
Vermögenswerte und (finanzielle) Verbindlichkeiten. Zusammenfassend ist
festzustellen, dass das Eigenkapital zum 31. Dezember 2010 aufgrund dieser
Verstöße um TEUR 641 zu hoch ausgewiesen ist.






Ende der Corporate News

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183761 31.08.2012


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