PresseKat - Ferienzeit – Mieterpflichten trotz Abwesenheit erfüllen

Ferienzeit – Mieterpflichten trotz Abwesenheit erfüllen

ID: 711468

Jedes Jahr freuen sich die Menschen auf ihren wohlverdienten Urlaub. Manche zieht es in deutsche Regionen, andere wiederum fliegen weiter weg. Um den Urlaub unbeschwert genießen zu können und auch im Zuhause für Ordnung zu sorgen, müssen einige Vorkehrungen getroffen werden, denn Mieterpflichten müssen auch dann erfüllt werden. Über wichtige Schritte, bevor man in die Ferien startet, informiert die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen.

(firmenpresse) - Woran man denken sollte

Startet man in die Ferien, muss man sich nicht nur um das Kofferpacken bemühen. Was die Mietwonhung angeht, muss man auch an Einiges denken. Damit man auch während der Abwesenheit seinen Pflichten nachkommt, sollte man zunächst die Fristen für die Zahlung von Miete, Nebenkosten und eventueller weiterer mietvertraglicher Zahlungspflichten beachten. Überschneiden diese sich, ist es ratsam, im Vorfeld zu überweisen. In Wohnungen kann es immer wieder zu Zwischenfällen kommen, die es notwendig machen, dass sich jemand kümmert. In solchen Fällen hat es sich bewährt, einer Vertrauensperson den Schlüssel auszuhändigen. Auch die zuständige Hausverwaltung kann hierfür infrage kommen. Sie kann sich zügig um Schäden und andere Vorfälle kümmern und den Mieter umgehend informieren. Die Treppenhausreinigung ist auch im Urlaub Pflicht. Es empfiehlt sich daher, jemanden zu beauftragen, der diese Aufgabe übernimmt und auch den Briefkasten leert. Das Thema Sicherheit sollte auch nicht vernachlässigt werden. Die Türen und Fenster sollten unbedingt gut verschlossen sein, bevor man seinen Urlaub antritt. Von der Abwesenheit sollten außerdem nur die wichtigsten Personen in Kenntnis gesetzt werden. Hält man sich an die Ratschläge, steht einem entspannten Urlaub nichts mehr im Weg.

Für ausführliche Informationen steht die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen jederzeit zur Verfügung.





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Ansprechpartner: Herr Gierschner
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35394 Gießen
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Fax: 06 41 / 93 02 88
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Datum: 31.08.2012 - 13:38 Uhr
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