PresseKat - Neue Kritik an früherem Hafturlaub für Schwerverbrecher / "Zur Sache Rheinland-Pfalz!",

Neue Kritik an früherem Hafturlaub für Schwerverbrecher /
"Zur Sache Rheinland-Pfalz!", heute, 31. Mai 2012, 20.15-21.00 Uhr im SWR Fernsehen

ID: 649985

(ots) - Der Leiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Diez,
Jörg Schäfer, kritisiert die von Rheinland-Pfalz geplante Änderung
des Strafvollzuggesetzes, nach der lebenslang Inhaftierte schon nach
5 Jahren - und nicht wie bisher nach 10 Jahren - Hafturlaub bekommen
können. Jörg Schäfer lehnt es ab, Schwerverbrechern schon nach 5
Jahren Hafturlaub zu gewähren. Gegenüber dem Politikmagazin "Zur
Sache Rheinland-Pfalz!" begründet er das wie folgt: "Weil es bei
einer 15-jährigen Freiheitsstrafe einfach nicht opportun ist, einen
Gefangenen schon so früh mit solchen Pflichten zu belasten, die dann
auch möglicherweise zum Scheitern führen können." Zudem lasse es die
bestehende Gesetzeslage bereits zu, einen zu lebenslanger
Freiheitsstrafe verurteilten Häftling schon nach 5 Jahren in den
offenen Vollzug zu lassen und von dort aus Hafturlaub zu gewähren.
Deshalb sei eine Gesetzesänderung gar nicht nötig. In der Praxis in
Rheinland-Pfalz werde jedoch schon heute von dieser
Gesetzesmöglichkeit kein Gebrauch gemacht.
Strafvollzugserleichterungen würden bei Schwerverbrechern frühestens
nach 10 Jahren gewährt, meistens erst noch später, so Jörg Schäfer.
Sein Fazit: "Ich denke, dass die Regelung für uns keine praktische
Relevanz haben wird und insoweit auch, aus hiesiger Sicht zumindest,
überhaupt nicht erforderlich wäre."

Jörg Schäfer ist verantwortlich für den Strafvollzug der
männlichen lebenslänglich inhaftierten Straftäter in Rheinland-Pfalz.
Das rheinland-pfälzische Justizministerium arbeitet augenblicklich an
einem Landesjustizvollzugsgesetz. Darin soll einem zu lebenslanger
Haft verurteiltem Gefangenen potentiell schon nach 5 Jahren
Freiheitsentziehung Hafturlaub gewährt werden können. Das bisherige
Bundesgesetz sieht das bisher nach 10 Jahren vor. 10 Bundesländer
wollen ihr Strafvollzugsgesetz entsprechend ändern. Begründet wird




die Änderung mit dem Resozialisierungsgedanken. Nach der Sommerpause
soll im Ministerrat erstmals beraten werden. Das neue Gesetz soll in
Rheinland-Pfalz am 1.6.2013 in Kraft treten.

Weitere Informationen zu diesem Thema: heute, 31.5.2012, 20.15 Uhr
in "Zur Sache Rheinland-Pfalz!" im SWR Fernsehen.

Zitate gegen Quellenangabe "Zur Sache Rheinland-Pfalz!" frei.

Rückfragen bitte an die Redaktion "Zur Sache Rheinland-Pfalz!",
Tel. 06131/929-33233.


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Datum: 31.05.2012 - 15:00 Uhr
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