Bundesgerichtshof weist Revision gegen Honorarregelungen für freie Journalisten im Wesentlichen zurück
(ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute über die
Revision des Deutschen Journalistenverbands (DJV) betreffend die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Axel Springer AG für ihre freien
Journalisten entschieden. Die Revision wurde im Wesentlichen
zurückgewiesen. Entgegen der Auffassung des DJV hält der BGH eine
umfassende Rechteeinräumung an den Verlag für zulässig. Axel Springer
begrüßt diese Entscheidung und wird Änderungen an seinen
Honorarregelungen dort vornehmen, wo dies nach Auffassung des
Gerichts erforderlich ist.
Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG:
"Dieser Rechtsstreit drehte sich im Kern um die Zulässigkeit einer
umfassenden Rechteeinräumung an den Verlag. Nach Land- und
Kammergericht Berlin hat sich in diesem entscheidenden Punkt nun auch
der Bundesgerichtshof unserer Rechtsauffassung angeschlossen -
darüber freuen wir uns. Denn ein modernes Medienhaus wie Axel
Springer ist darauf angewiesen, seine Produkte auf allen
Vertriebswegen und Märkten zu verwerten."
Pressekontakt:
Christian Garrels
Tel: + 49 (0) 30 25 91-7 76 51
christian.garrels(at)axelspringer.de
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Datum: 31.05.2012 - 14:18 Uhr
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